Unfall melden
Melden Sie den Unfall umgehend dem Arbeitgeber. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit erstattet er eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft (§ 193 SGB VII).
- Auch Wegeunfälle (Hin- und Rückweg zur Arbeit) sind versichert.
- Zeugen und Hergang möglichst früh dokumentieren.