7 Schritte · Insolvenzrecht Für Schuldner

Außergerichtliche Schuldenbereinigung — in 7 Schritten zur Einigung.

Oft lässt sich eine Insolvenz durch einen Vergleich mit den Gläubigern vermeiden. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist zugleich Pflichtstufe vor der Verbraucherinsolvenz. Dieser Plan zeigt, wie Sie ihn strukturiert angehen.

LexMart Redaktion 9 Min. Lesezeit Stand: 16. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Ziel ist ein Vergleich, mit dem die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten (Quote oder Ratenplan).
  • Ein gutes Angebot orientiert sich an der pfändbaren Quote — mehr als in der Insolvenz erhalten Gläubiger selten.
  • Alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden; einzelne Bevorzugung ist gefährlich (Anfechtung).
  • Scheitert die Einigung, ist die Bescheinigung nach § 305 InsO die Eintrittskarte in die Verbraucherinsolvenz.

Der Einigungsversuch im Überblick

Ein tragfähiger Vergleich orientiert sich an dem, was Gläubiger auch in der Insolvenz erhalten würden.

Grundlage
pfändbare Quote
§ 850c ZPO
Angebot
Vergleich/Raten
oder Einmalzahlung
Bei Scheitern
Bescheinigung
§ 305 InsO

Zahlen Sie nicht vorschnell einzelne, besonders drängende Gläubiger aus — das kann später als Gläubigerbenachteiligung anfechtbar sein (§§ 129 ff. InsO). Ein gescheiterter Versuch ist nicht umsonst: Er ist Voraussetzung der Verbraucherinsolvenz.

1.
Der Ausgangspunkt

Gläubiger und Forderungen erfassen

GläubigerlisteGesamtsumme

Erstellen Sie eine vollständige Gläubiger- und Forderungsliste mit aktuellen Salden. Fordern Sie bei Unklarheit Forderungsaufstellungen an.

  • Auch titulierte Forderungen und laufende Pfändungen aufnehmen.
  • Verjährte oder unberechtigte Forderungen kritisch prüfen.
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2.
Die Grundlage

Pfändbare Quote berechnen

§ 850c ZPOAngebot

Ermitteln Sie Ihr pfändbares Einkommen (§ 850c ZPO) und verwertbares Vermögen. Daraus ergibt sich, was Sie den Gläubigern realistisch anbieten können.

  • Einmalzahlung durch Dritte kann eine höhere Quote ermöglichen.
  • Nullplan möglich, wenn nichts pfändbar ist.
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3.
Das Angebot

Schuldenbereinigungsplan aufstellen

PlanGleichbehandlung

Erstellen Sie einen Schuldenbereinigungsplan, der alle Gläubiger anteilig (quotal) berücksichtigt. Gleichbehandlung ist entscheidend für die Zustimmung.

  • Ratenplan oder Einmalvergleich klar und nachvollziehbar formulieren.
  • Laufzeit und Zahlungsweise konkret angeben.
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4.
Die Verhandlung

Gläubiger anschreiben

VergleichFrist setzen

Übersenden Sie allen Gläubigern den Plan mit einer Annahmefrist. Erläutern Sie Ihre Situation sachlich und weisen Sie auf die Alternative Insolvenz hin.

  • Antworten dokumentieren und Fristen überwachen.
  • Auf Nachfragen zügig und vollständig reagieren.
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5.
Die Entscheidung

Zustimmung einholen

Annahme§ 309 InsO

Stimmen alle zu, ist der Vergleich geschlossen. Stimmen nur einzelne nicht zu, kann im gerichtlichen Verfahren die Ersetzung der Zustimmung in Betracht kommen (§ 309 InsO).

  • Schweigen gilt in der Regel als Ablehnung.
  • Teilzustimmungen für das spätere gerichtliche Verfahren dokumentieren.
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6.
Die Erfüllung

Vergleich umsetzen

RatenErledigung

Erfüllen Sie den Vergleich pünktlich. Mit vollständiger Zahlung sind die Forderungen erledigt; lassen Sie sich die Erledigung bestätigen und Titel herausgeben.

  • Zahlungsnachweise aufbewahren.
  • Löschung von SCHUFA-Einträgen nach Erledigung anstoßen.
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7.
Fallnetz

Bei Scheitern: Bescheinigung und Insolvenz

§ 305 InsOVerfahren

Scheitert die Einigung, lassen Sie das Scheitern durch eine geeignete Stelle bescheinigen (§ 305 InsO) und leiten Sie die Verbraucherinsolvenz ein.

  • Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
  • Der Plan aus dem Einigungsversuch dient als Grundlage im Verfahren.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Insolvenzrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Außergerichtliche Einigung

Ein Angebot, das sich an der pfändbaren Quote orientiert — also an dem, was die Gläubiger auch in einer Insolvenz erhalten würden. Eine Einmalzahlung durch Dritte kann die Quote erhöhen.
Ja, der Plan sollte alle Gläubiger anteilig berücksichtigen. Einzelne vorab zu bedienen ist riskant und kann als Gläubigerbenachteiligung anfechtbar sein.
Im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kann das Gericht die fehlende Zustimmung unter Voraussetzungen ersetzen (§ 309 InsO).
Für die Verbraucherinsolvenz ja: Ohne den außergerichtlichen Versuch und die Bescheinigung über sein Scheitern ist der Antrag unzulässig (§ 305 InsO).
Sie darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
Ja. Anerkannte Schuldnerberatungsstellen erstellen den Plan, verhandeln mit Gläubigern und stellen bei Scheitern die Bescheinigung aus — oft kostenfrei.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 16. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (InsO §§ 305, 309; BGB), dejure.org, Insolvenzgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.