Anspruch und Bedarfsgemeinschaft klären
Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und der Regelaltersgrenze, die hilfebedürftig sind (§ 7 SGB II). Prüfen Sie, wer zur Bedarfsgemeinschaft zählt — deren Einkommen und Vermögen wird berücksichtigt.
- Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann (§ 8 SGB II).
- Nicht erwerbsfähige Personen erhalten ggf. Sozialhilfe nach dem SGB XII.