Ihren Auskunftsanspruch klären
Jede Person kann verlangen zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Verantwortlicher verarbeitet (Art. 15 DSGVO). Dazu gehören Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und die Herkunft der Daten.
- Der Anspruch besteht gegenüber jedem Unternehmen, Verein oder Amt, das Ihre Daten verarbeitet.
- Sie müssen kein Interesse begründen — das Recht besteht voraussetzungslos.