7 Schritte · Sozialrecht Für Eltern

Elterngeld beantragen — in 7 Schritten für Ihre Familie.

Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Wer Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus klug kombiniert, holt das meiste heraus. Dieser Plan führt Sie von der Planung bis zum geprüften Bescheid.

LexMart Redaktion 8 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Anspruch haben Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und nicht bzw. begrenzt erwerbstätig sind (§ 1 BEEG).
  • Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus (§ 4 BEEG) — kombinierbar.
  • Elterngeld wird rückwirkend höchstens für drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt — daher früh beantragen.
  • Die Elternzeit ist beim Arbeitgeber gesondert und fristgebunden anzumelden (§ 16 BEEG).

Fristrechner: Bis wann muss Ihr Widerspruch eingehen?

Ist der Bescheid falsch, zählt jeder Tag. Tragen Sie das Bescheiddatum ein — bei Postbescheiden gilt die Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 SGB X); die Monatsfrist läuft ab diesem Tag.

Widerspruch spätestens bis · § 84 SGG
Gut zu wissen
1 Monat
Frist ab Bekanntgabe (§ 84 SGG)

1.
Der Ausgangspunkt

Anspruch klären

§ 1 BEEGBetreuung

Anspruch haben Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten (§ 1 BEEG). Oberhalb einer Einkommensgrenze entfällt der Anspruch.

  • Auch Selbstständige und Nichterwerbstätige können anspruchsberechtigt sein.
  • Beide Elternteile können Elterngeld beziehen.
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2.
Die Weichenstellung

Basis, Plus oder Bonus wählen

§ 4 BEEGKombination

Wählen Sie zwischen Basiselterngeld (bis 14 Monate im Elternpaar), ElterngeldPlus (doppelt so lang, halbe Höhe — gut bei Teilzeit) und dem Partnerschaftsbonus (§ 4 BEEG).

  • ElterngeldPlus lohnt sich bei Teilzeit während des Bezugs.
  • Der Partnerschaftsbonus belohnt paralleles Teilzeitarbeiten beider Eltern.
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3.
Die Planung

Bezugszeitraum und Höhe planen

Monate65–100 %

Elterngeld beträgt je nach Einkommen rund 65 % bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens (Mindest- und Höchstbetrag). Planen Sie die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern.

  • Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet.
  • Der Bemessungszeitraum liegt vor der Geburt — Steuerklasse frühzeitig prüfen.
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4.
Der Startschuss

Antrag bei der Elterngeldstelle

Elterngeldstellemax. 3 Monate rückwirkend

Stellen Sie den Antrag bei der Elterngeldstelle — erst nach der Geburt möglich. Elterngeld wird rückwirkend höchstens für drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt, daher früh beantragen.

  • Geburtsurkunde, Einkommens- und Mutterschaftsnachweise beifügen.
  • Beide Elternteile unterschreiben den gemeinsamen Antrag.
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5.
Beim Arbeitgeber

Elternzeit fristgerecht anmelden

§ 16 BEEG7 Wochen

Melden Sie die Elternzeit beim Arbeitgeber an — bis zum dritten Geburtstag spätestens sieben Wochen vorher, schriftlich (§ 16 BEEG). Ab der Anmeldung besteht besonderer Kündigungsschutz.

  • Elterngeld und Elternzeit sind getrennte Anträge/Meldungen.
  • Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn.
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6.
Die Kontrolle

Bescheid prüfen und Widerspruch

§ 84 SGG1 Monat

Prüfen Sie im Bescheid Höhe, Monate und die Einkommensberechnung. Ist er falsch, legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG); der Rechtsweg führt zum Sozialgericht.

  • Häufige Fehler: Bemessungszeitraum und Anrechnung von Einkommen.
  • Fristwahrend einlegen und die Berechnung beanstanden.
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7.
Fallnetz

Weitere Leistungen und Nachlauf

Kinderzuschlag§ 44 SGB X

Prüfen Sie ergänzend Kinderzuschlag und Wohngeld. War der Bescheid rechtswidrig, hilft der Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X); bei Untätigkeit die Untätigkeitsklage (§ 88 SGG).

  • Kinderzuschlag und Elterngeld können sich ergänzen.
  • Beratungsstellen helfen kostenfrei bei der Antragstellung.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Sozialrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Elterngeld

Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten (§ 1 BEEG). Oberhalb einer Einkommensgrenze entfällt der Anspruch.
Basiselterngeld wird kürzer und höher gezahlt, ElterngeldPlus doppelt so lang mit halber Höhe — vorteilhaft bei Teilzeit während des Bezugs (§ 4 BEEG).
Je nach Einkommen rund 65 % bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, innerhalb von Mindest- und Höchstbetrag.
Höchstens für die letzten drei Monate vor dem Antragsmonat — daher zeitnah nach der Geburt beantragen.
Ja. Die Elternzeit ist beim Arbeitgeber schriftlich und fristgebunden anzumelden (spätestens sieben Wochen vorher bis zum dritten Geburtstag, § 16 BEEG) — getrennt vom Elterngeldantrag.
Binnen eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) und die Berechnung beanstanden; der Rechtsweg führt zum Sozialgericht.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (BEEG, SGB X, SGG), dejure.org, Sozialgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.