Befristungsabrede prüfen
Prüfen Sie, ob mit oder ohne Sachgrund befristet wurde, wie lange und wie oft verlängert wurde.
- Zwei Jahre und drei Verlängerungen sind die Obergrenze.
- Ein genannter Sachgrund muss tatsächlich bestehen.
Die Befristung endet — aber ist sie überhaupt wirksam? Formfehler und Vorbeschäftigung machen viele Befristungen unwirksam. Für die Klage haben Sie nur drei Wochen.
Die Klage muss binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende beim Arbeitsgericht eingehen. Tragen Sie das Enddatum Ihres Vertrags ein.
Prüfen Sie, ob mit oder ohne Sachgrund befristet wurde, wie lange und wie oft verlängert wurde.
Die Befristung muss vor Arbeitsbeginn schriftlich unterzeichnet sein — wurde erst gearbeitet und später unterschrieben, ist sie unwirksam.
Jede frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kann die sachgrundlose Befristung sperren — auch ein lange zurückliegender Aushilfsjob.
Fragen Sie schriftlich nach einer Anschlussbeschäftigung — die Antwort ist für die Verhandlung und ein späteres Verfahren wichtig.
Ab dem vereinbarten Vertragsende läuft die dreiwöchige Klagefrist — sie ist die einzige echte Hürde.
Reichen Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein — gerichtet auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet fortbesteht.
Im Gütetermin endet ein Großteil der Verfahren mit Weiterbeschäftigung oder Abfindung — kalkulieren Sie beides.