7 Schritte · Sozialrecht Für Versicherte

Erwerbsminderungsrente beantragen — in 7 Schritten.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat unter Voraussetzungen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Entscheidend sind Leistungsvermögen und Wartezeit. Dieser Plan führt Sie vom Antrag bei der Rentenversicherung bis zum geprüften Bescheid.

LexMart Redaktion 9 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Volle EM-Rente bei weniger als 3 Stunden, halbe bei 3 bis unter 6 Stunden täglichem Leistungsvermögen (§ 43 SGB VI).
  • Erforderlich sind die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) und in der Regel 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
  • Grundsatz „Reha vor Rente": Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden (§ 116 SGB VI).
  • Gegen den Bescheid gilt die Monatsfrist für den Widerspruch (§ 84 SGG).

Fristrechner: Bis wann muss Ihr Widerspruch eingehen?

Ist der Bescheid falsch, zählt jeder Tag. Tragen Sie das Bescheiddatum ein — bei Postbescheiden gilt die Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 SGB X); die Monatsfrist läuft ab diesem Tag.

Widerspruch spätestens bis · § 84 SGG
Gut zu wissen
1 Monat
Frist ab Bekanntgabe (§ 84 SGG)

1.
Der Ausgangspunkt

Voraussetzungen und Wartezeit prüfen

§ 43 SGB VIWartezeit

Prüfen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen: fünf Jahre Wartezeit und grundsätzlich drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Entscheidend ist das verbliebene Leistungsvermögen.

  • Volle Rente: unter 3 Std./Tag; halbe Rente: 3 bis unter 6 Std./Tag.
  • Die Renteninformation und der Versicherungsverlauf helfen bei der Prüfung.
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2.
Der Vorrang

Rehabilitation vor Rente prüfen

§ 9 SGB VIReha

Vor der Rente steht die Rehabilitation: Kann die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden, ist Reha vorrangig (§ 9 SGB VI). Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden (§ 116 SGB VI).

  • Medizinische oder berufliche Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) prüfen.
  • Ergebnisberichte der Reha stützen später den Rentenantrag.
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3.
Der Startschuss

Antrag bei der Rentenversicherung stellen

Antrag DRVNachweise

Stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung — schriftlich, online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Fügen Sie Diagnosen, Befunde und behandelnde Ärzte bei.

  • Beginn und Höhe hängen vom Antragszeitpunkt ab — nicht zu lange warten.
  • Vollständige ärztliche Unterlagen beschleunigen die Prüfung.
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4.
Die Beweisfrage

Gutachten und Leistungsvermögen

LeistungsvermögenGutachten

Die DRV lässt das Leistungsvermögen begutachten. Entscheidend ist, wie viele Stunden Sie täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können — nicht der Beruf allein.

  • Widersprüche zwischen Attesten und Gutachten aktiv aufzeigen.
  • Aktuelle fachärztliche Befunde können das Gutachten widerlegen.
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5.
Die Kontrolle

Bescheid und Rentenhöhe prüfen

RentenhöheBeginn

Prüfen Sie im Bescheid Beginn, Befristung und die Rentenhöhe. EM-Renten sind in der Regel zunächst befristet; Zurechnungszeiten wirken sich auf die Höhe aus.

  • Abschläge und Zurechnungszeit auf Plausibilität prüfen.
  • Bei Ablehnung: Begründung des Gutachtens genau lesen.
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6.
Bei Ablehnung

Widerspruch gegen den Bescheid

§ 84 SGG1 Monat

Gegen Ablehnung oder zu geringe Rente legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG). Nutzen Sie die Akteneinsicht und stützen Sie die Begründung auf aktuelle Befunde.

  • Fristwahrend einlegen, dann medizinisch fundiert begründen.
  • Behandelnde Ärzte gezielt um aussagekräftige Berichte bitten.
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7.
Fallnetz

Befristung, Hinzuverdienst und Nachlauf

Weiterzahlung§ 44 SGB X

Befristete Renten müssen rechtzeitig weiterbewilligt werden. Beachten Sie die Hinzuverdienstgrenzen; war der Bescheid rechtswidrig, hilft der Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X).

  • Weiterzahlungsantrag frühzeitig stellen, um Lücken zu vermeiden.
  • Bei Klagebedarf: gerichtskostenfreies Verfahren (§ 183 SGG).
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Sozialrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Erwerbsminderungsrente

Die volle Rente gibt es bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich, die halbe bei 3 bis unter 6 Stunden (§ 43 SGB VI). Maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt.
In der Regel fünf Jahre allgemeine Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Kann die Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitation wiederhergestellt werden, ist die Reha vorrangig (§ 9 SGB VI). Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden (§ 116 SGB VI).
In der Regel ja. Befristete Renten müssen vor Ablauf weiterbewilligt werden — stellen Sie den Weiterzahlungsantrag rechtzeitig.
Legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG), nehmen Sie Akteneinsicht (§ 25 SGB X) und stützen Sie die Begründung auf aktuelle fachärztliche Befunde.
Ja, innerhalb der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen. Wird die Grenze überschritten, kann die Rente gekürzt werden.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (SGB VI, X, SGG), dejure.org, Sozialgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.