Mängel erfassen und dokumentieren
Listen Sie jeden Mangel mit Ort, Beschreibung und Foto auf und vergleichen mit Angebot und Leistungsbeschreibung.
- Auch funktionale Mängel zählen.
- Ein privates Gutachten stärkt die Position.
Die Arbeit ist mangelhaft, die Rechnung liegt trotzdem im Briefkasten? Erst Nacherfüllung mit Frist, dann selbst beauftragen — mit Kostenvorschuss. Und nie einfach nicht zahlen.
Bei Arbeiten an einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche fünf Jahre nach Abnahme. Tragen Sie das Abnahmedatum ein.
Listen Sie jeden Mangel mit Ort, Beschreibung und Foto auf und vergleichen mit Angebot und Leistungsbeschreibung.
Verweigern Sie die Abnahme bei wesentlichen Mängeln schriftlich unter Angabe mindestens eines Mangels — sonst droht die fiktive Abnahme.
Fordern Sie die Mängelbeseitigung schriftlich mit angemessener Frist — meist zwei bis drei Wochen, je nach Umfang.
Nach Abnahme dürfen Sie das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten — erklären Sie das schriftlich und bezifferten.
Prüfen Sie Stunden, Materialpreise, Zuschläge, Anfahrt und Nachträge — Nachträge ohne vorherige Vereinbarung sind angreifbar.
Nach erfolgloser Frist beauftragen Sie ein anderes Unternehmen und verlangen die Kosten — auf Wunsch als Vorschuss.
Vor Ablauf der Verjährung sichert ein selbstständiges Beweisverfahren Beweise und hemmt die Frist; danach folgt die Klage.