Krisensignale ernst nehmen
Achten Sie auf Krisensignale: Liquiditätslücken, gedehnte Zahlungsziele, gekündigte Kredite. Nach dem StaRUG bestehen zudem Krisenfrüherkennungspflichten (§ 1 StaRUG).
- Regelmäßige Liquiditätsplanung einführen.
- Frühzeitige Sanierungsoptionen offenhalten.