Insolvenzereignis erkennen
Insolvenzgeld setzt ein Insolvenzereignis voraus: Eröffnung des Verfahrens, Abweisung mangels Masse oder vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit (§ 165 SGB III).
- Das Datum des Insolvenzereignisses bestimmt Zeitraum und Frist.
- Auch die Abweisung mangels Masse löst den Anspruch aus.