7 Schritte · Gewerberecht Für Makler, Bauträger & Verwalter

Erlaubnis nach § 34c GewO — in 7 Schritten zur Zulassung.

Wer Immobilien oder Darlehen vermittelt, als Bauträger oder Baubetreuer tätig wird oder Wohnimmobilien verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Sie setzt persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse voraus — und zieht dauerhafte Pflichten aus der MaBV sowie eine Weiterbildungspflicht nach sich.

LexMart Redaktion 11 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Erlaubnispflichtig sind u. a. die Vermittlung von Immobilien und Darlehen, die Bauträger- und Baubetreuertätigkeit sowie die Wohnimmobilienverwaltung (§ 34c Abs. 1 GewO).
  • Versagt wird bei fehlender Zuverlässigkeit oder ungeordneten Vermögensverhältnissen (§ 34c Abs. 2 GewO) — etwa bei Insolvenz oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
  • Wohnimmobilienverwalter müssen zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
  • Es gilt eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren (§ 34c Abs. 2a GewO) sowie die Pflichten der MaBV mit jährlichem Prüfungsbericht.

Fristrechner: Widerspruch gegen die Ablehnung

Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder die Erlaubnis widerrufen? Tragen Sie das Datum des Bescheids ein — es gilt die Monatsfrist des § 70 VwGO, bei Postübermittlung ab dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 41 Abs. 2 VwVfG).

Widerspruch spätestens bis · § 70 VwGO
Gut zu wissen
1 Monat
Frist ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO)

1.
Der Ausgangspunkt

Fällt Ihre Tätigkeit unter § 34c GewO?

§ 34c Abs. 1 GewOAbgrenzung

Die Erlaubnis knüpft an Tätigkeitsbilder an, nicht an Berufsbezeichnungen. Prüfen Sie deshalb konkret, was Sie tun — häufig sind mehrere Tatbestände gleichzeitig erfüllt und die Erlaubnis muss entsprechend weit beantragt werden.

  • Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume sowie über Darlehen.
  • Bauträger: Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen mit Vermögenswerten Dritter.
  • Baubetreuer: Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung.
  • Wohnimmobilienverwalter: gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnungseigentum oder Mietwohnraum.
  • Abgrenzung beachten: Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung folgen eigenen Regeln (§§ 34d, 34f GewO).
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
2.
Die Voraussetzungen

Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse

§ 34c Abs. 2 GewOVermögen

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen — insbesondere bei einschlägigen Straftaten in den letzten fünf Jahren — oder wenn die Vermögensverhältnisse ungeordnet sind.

  • Ungeordnet sind die Verhältnisse regelmäßig bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO).
  • Einschlägige Vorstrafen: Vermögens-, Insolvenz- und Urkundendelikte wiegen besonders schwer.
  • Bei Gesellschaften kommt es auf die vertretungsberechtigten Personen an — jede von ihnen muss die Anforderungen erfüllen.
  • Vorab klären: Bestehende Rückstände tilgen oder Ratenvereinbarungen abschließen und belegen, bevor Sie den Antrag stellen.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
3.
Pflichtnachweis

Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter

VersicherungMaBV

Wer Wohnimmobilien verwaltet, muss eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten und deren Bestehen nachweisen. Mindestversicherungssummen und Ausgestaltung ergeben sich aus der MaBV; die Versicherung muss während der gesamten Tätigkeit fortbestehen.

  • Bestätigung des Versicherers mit Versicherungssummen und Geltungsbereich einholen — eine Deckungszusage allein genügt oft nicht.
  • Lücken vermeiden: Der Wegfall des Versicherungsschutzes kann den Widerruf der Erlaubnis auslösen (§ 49 VwVfG).
  • Reine Maklertätigkeit unterliegt dieser Pflicht nicht — eine Vermögensschadenhaftpflicht ist gleichwohl dringend zu empfehlen.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
4.
Der entscheidende Schritt

Antrag mit vollständigen Nachweisen stellen

UnterlagenIHK/Gewerbeamt

Zuständig ist je nach Bundesland das Gewerbeamt, die Kreisverwaltung oder die IHK. Reichen Sie den Antrag vollständig ein — jede Nachforderung verlängert das Verfahren erheblich.

  • Führungszeugnis (Belegart O) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sowie Erklärung zu Insolvenzverfahren; Abfrage der Insolvenzbekanntmachungen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und ggf. der Sozialversicherungsträger.
  • Bei Gesellschaften: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Nachweise für jede vertretungsberechtigte Person.
  • Bei Verwaltern: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
5.
Dauerpflicht

Weiterbildungspflicht erfüllen und belegen

20 Std. / 3 Jahre§ 34c Abs. 2a GewO

Erlaubnisinhaber sowie unmittelbar bei der Vermittlung oder Verwaltung mitwirkende Beschäftigte müssen sich fortbilden: 20 Stunden innerhalb von drei Jahren (§ 34c Abs. 2a GewO). Die Einhaltung ist auf Verlangen nachzuweisen.

  • Nachweise sammeln: Teilnahmebescheinigungen mit Datum, Umfang und Inhalt; Aufbewahrung über mehrere Jahre.
  • Beschäftigte einbeziehen: Die Pflicht trifft auch mitwirkende Mitarbeiter — organisieren Sie das betrieblich.
  • Informationspflicht gegenüber Kunden über die Qualifikation und Weiterbildung beachten.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
6.
Im Betrieb

MaBV-Pflichten sauber umsetzen

FremdgelderPrüfungsbericht

Die Makler- und Bauträgerverordnung konkretisiert die Berufspflichten. Verstöße sind bußgeldbewehrt und können die Zuverlässigkeit in Frage stellen — bis zum Widerruf der Erlaubnis.

  • Fremde Vermögenswerte getrennt halten und nicht mit eigenen vermischen; Sicherheiten und Bürgschaften nach den Vorgaben der MaBV stellen.
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten einhalten und Unterlagen geordnet vorhalten.
  • Jährlicher Prüfungsbericht eines geeigneten Prüfers ist der zuständigen Behörde vorzulegen (vgl. § 16 MaBV).
  • Informationspflichten gegenüber Auftraggebern erfüllen, insbesondere bei Bauträgerverträgen.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
7.
Fallnetz

Ablehnung, Rücknahme und Widerruf abwehren

§§ 48, 49 VwVfG1 Monat

Wird die Erlaubnis abgelehnt oder später zurückgenommen beziehungsweise widerrufen, greifen die allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrens: Widerspruch binnen eines Monats, danach Klage zum Verwaltungsgericht.

  • Rücknahme setzt einen von Anfang an rechtswidrigen Bescheid voraus (§ 48 VwVfG) und ist an die Jahresfrist gebunden.
  • Widerruf greift bei nachträglichen Änderungen — etwa Wegfall der Berufshaftpflicht oder Insolvenz (§ 49 VwVfG).
  • Sofortige Vollziehung prüfen: Ist sie angeordnet, ist der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der entscheidende Schritt.
  • Ungenehmigte Fortsetzung vermeiden: Tätigkeit ohne Erlaubnis ist bußgeldbewehrt (§ 144 GewO).
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Gewerberecht
Mehr aus „7 Schritte zu Ihrem Recht“
Häufige Fragen

FAQ — Erlaubnis nach § 34c GewO

Ja. Die gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Wohn- und Gewerberäume ist erlaubnispflichtig (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO). Ohne Erlaubnis zu vermitteln ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 144 GewO) und kann Provisionsansprüche gefährden.
Dass Sie wirtschaftlich in der Lage sind, die Tätigkeit ordnungsgemäß zu führen. Regelmäßig fehlt es daran bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO. Auch erhebliche Steuerrückstände ohne Tilgungskonzept sprechen dagegen.
Ja. Für die Verwaltung von Wohnimmobilien ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und während der gesamten Tätigkeit aufrechtzuerhalten. Entfällt der Versicherungsschutz, kann die Erlaubnis widerrufen werden (§ 49 VwVfG).
20 Stunden innerhalb von drei Jahren für Erlaubnisinhaber und unmittelbar mitwirkende Beschäftigte (§ 34c Abs. 2a GewO). Die Nachweise sind aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Vor allem den Umgang mit fremden Vermögenswerten: getrennte Verwaltung, Sicherheiten, Aufzeichnungen und Informationspflichten. Zentrales Kontrollinstrument ist der jährliche Prüfungsbericht, der der zuständigen Behörde vorzulegen ist.
Prüfen Sie die Begründung genau und legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 70 VwGO). Häufig lässt sich der Versagungsgrund beheben — etwa durch Tilgungsvereinbarungen oder den Nachweis der Versicherung. Danach ist die Klage zum Verwaltungsgericht möglich.
Kontakt

Anfrage zur Erlaubnis nach § 34c GewO stellen

Pflichtfelder sind mit * markiert. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt und an anfrage@lexmart.de übermittelt.

Vielen Dank. Ihre Anfrage wird an anfrage@lexmart.de übermittelt – Ihr E-Mail-Programm öffnet sich mit der vorausgefüllten Nachricht. Wir leiten Ihr Anliegen weiter und vermitteln bei individuellem Beratungsbedarf an eine qualifizierte Partnerkanzlei.

Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (GewO, MaBV, VwVfG, VwGO, ZPO), dejure.org, IHK und Gewerbeämter. Der Einzelfall kann abweichen.