Ankündigung auf Pflichtangaben prüfen
Fehlt eine der Pflichtangaben, ist die Ankündigung unwirksam — dann beginnt die Duldungspflicht nicht und die Mieterhöhung verschiebt sich.
- Prüfen Sie Angaben zu Umfang, Dauer und Mieterhöhung.
- Auch die künftigen Betriebskosten sind zu nennen.