7 Schritte · MietrechtFür Mieter

Nebenkostenabrechnung prüfen — in 7 Schritten.

Eine hohe Nachzahlung geflattert? Viele Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. Mit diesem Plan prüfen Sie die Abrechnung, erheben rechtzeitig Einwendungen und wehren überhöhte Forderungen ab.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 22. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB) — danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Nur vertraglich vereinbarte, umlagefähige Kosten (§ 2 BetrKV) dürfen umgelegt werden.
  • Sie haben ein Recht auf Einsicht in die Belege.
  • Einwendungen müssen Sie binnen 12 Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Fristrechner: Bis wann können Sie Einwendungen erheben?

Ab Zugang der Abrechnung haben Sie zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Tragen Sie das Zugangsdatum ein.

Einwendungen spätestens bis · § 556 BGB
Gut zu wissen
12 Monate
Einwendungsfrist ab Zugang (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB)

1.
Die Frist

Abrechnungsfrist des Vermieters prüfen

§ 556 BGB

Der Vermieter muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen; eine verspätete Nachforderung ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB).

  • Guthaben müssen aber auch verspätet ausgezahlt werden.
  • Notieren Sie Abrechnungszeitraum und Zugangsdatum.
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2.
Die Form

Formelle Ordnungsmäßigkeit prüfen

Form

Die Abrechnung muss verständlich sein: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Ihr Anteil und die Vorauszahlungen.

  • Fehlt eine dieser Angaben, ist sie formell fehlerhaft.
  • Eine formell unwirksame Abrechnung löst keine Nachzahlung aus.
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3.
Die Positionen

Umlagefähigkeit der Kosten prüfen

§ 2 BetrKV

Nur vereinbarte und umlagefähige Betriebskosten dürfen umgelegt werden (§ 2 BetrKV). Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu.

  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf die Umlagevereinbarung.
  • Reparaturkosten sind keine Betriebskosten.
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4.
Der Schlüssel

Verteilerschlüssel und Werte prüfen

Verteilung

Kontrollieren Sie den Umlageschlüssel (Fläche, Personen, Verbrauch) und die Zählerwerte; heizkostenrelevante Posten unterliegen der Heizkostenverordnung.

  • Bei den Heizkosten gilt ein überwiegend verbrauchsabhängiger Anteil.
  • Rechnen Sie Ihren Anteil nach.
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6.
Die Einwendung

Fristgerecht widersprechen

Einwendung

Erheben Sie Einwendungen binnen 12 Monaten nach Zugang schriftlich und konkret (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Benennen Sie jede beanstandete Position.

  • Zahlen Sie strittige Beträge nur unter Vorbehalt.
  • Bewahren Sie den Zugangsnachweis auf.
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7.
Der Streit

Nachzahlung abwehren oder klären

Streit

Bleibt der Vermieter bei der Forderung, lässt sich der Streit über eine Beratungsstelle, den Mieterverein oder gerichtlich klären.

  • Der Mieterverein bietet oft günstige Prüfungen.
  • Prüfen Sie Rechtsschutzversicherung oder PKH.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Mietrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Nebenkostenabrechnung

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen; Guthaben bleiben aber auszuzahlen.
Nur vertraglich vereinbarte, umlagefähige Betriebskosten (§ 2 BetrKV). Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu.
Ja. Sie haben ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege und dürfen bis dahin die Zahlung zurückhalten.
Binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Strittige Beträge sollten Sie nur unter Vorbehalt zahlen. Bei formell fehlerhafter Abrechnung entsteht gar keine fällige Nachzahlung.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 22. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 556, 556a BGB, BetrKV, HeizkostenV, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Einzelfall kann abweichen.