Abrechnungsfrist des Vermieters prüfen
Der Vermieter muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen; eine verspätete Nachforderung ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB).
- Guthaben müssen aber auch verspätet ausgezahlt werden.
- Notieren Sie Abrechnungszeitraum und Zugangsdatum.