Antrag beim Versorgungsamt stellen
Stellen Sie den Antrag beim Versorgungsamt (bzw. der zuständigen Stelle Ihres Landes). Der GdB wird in der Regel ab Antragstellung festgestellt (§ 152 SGB IX).
- Alle relevanten Gesundheitsstörungen im Antrag benennen.
- Behandelnde Ärzte und Kliniken vollständig angeben.