7 Schritte · ArbeitsrechtFür Beschäftigte

Teilzeit beantragen — in 7 Schritten.

Weniger arbeiten, ohne den Job zu riskieren: Der Teilzeitanspruch ist stark — aber an Fristen und Form gebunden. Drei Monate Vorlauf und Textform entscheiden über den Erfolg.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Anspruch auf Verringerung haben Beschäftigte nach mehr als sechs Monaten in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern (§ 8 TzBfG).
  • Der Antrag ist drei Monate vor Beginn in Textform zu stellen, mit Umfang und möglichst Verteilung.
  • Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vorher schriftlich ab, gilt die Verringerung kraft Gesetzes.
  • Die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) erlaubt eine befristete Verringerung mit Rückkehrgarantie.

Fristrechner: Wann muss der Antrag raus?

Der Antrag muss drei Monate vor dem gewünschten Beginn vorliegen. Tragen Sie den Wunschtermin ein und lesen Sie ab, wann Sie spätestens beantragen sollten.

Antrag spätestens (Rückrechnung)
Gut zu wissen
3 Monate Vorlauf
Richtwert — der Einzelfall kann abweichen

1.
Die Grundlage

Voraussetzungen prüfen

§ 8 TzBfG

Prüfen Sie Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße — mehr als sechs Monate Beschäftigung und mehr als 15 Arbeitnehmer im Betrieb.

  • Auszubildende zählen bei der Betriebsgröße nicht mit.
  • Für Brückenteilzeit sind mehr als 45 Beschäftigte nötig.
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2.
Die Wahl

Dauerhaft oder Brückenteilzeit

Modell

Entscheiden Sie zwischen unbefristeter Verringerung und befristeter Brückenteilzeit von einem bis fünf Jahren mit Rückkehrgarantie.

  • Dauerhafte Verringerung gibt keinen Rückkehranspruch.
  • Während der Brückenteilzeit ist keine weitere Verringerung möglich.
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3.
Der Antrag

Umfang und Verteilung festlegen

Textform

Benennen Sie die gewünschte Wochenstundenzahl und möglichst die Verteilung auf die Wochentage — beides wird bei Fristversäumnis des Arbeitgebers fingiert.

  • Formulieren Sie einen klaren Beginn.
  • Ein Verteilungswunsch verschafft zusätzliche Sicherheit.
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4.
Die Frist

Drei Monate vorher zustellen

3 Monate

Stellen Sie den Antrag nachweisbar drei Monate vor dem gewünschten Beginn und notieren Sie den Ablehnungstermin des Arbeitgebers.

  • Ein Monat vor Beginn muss die Ablehnung vorliegen.
  • Ohne rechtzeitige Ablehnung greift die gesetzliche Fiktion.
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5.
Das Gespräch

Erörterungstermin vorbereiten

Gespräch

Der Arbeitgeber muss den Wunsch mit Ihnen erörtern; bringen Sie einen Umsetzungsvorschlag mit — Aufgabenverteilung, Vertretung, Erreichbarkeit.

  • Ein konkreter Vorschlag entkräftet betriebliche Gründe.
  • Ziehen Sie auf Wunsch den Betriebsrat hinzu.
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6.
Die Ablehnung

Betriebliche Gründe prüfen

Begründung

Eine Ablehnung setzt betriebliche Gründe von Gewicht voraus — pauschale Verweise auf Personalmangel genügen nicht.

  • Verlangen Sie eine schriftliche Begründung.
  • Prüfen Sie, ob die Monatsfrist eingehalten wurde.
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7.
Das Gericht

Anspruch gerichtlich durchsetzen

Klage

Bleibt es bei der Ablehnung, können Sie die Verringerung auf dem Klageweg durchsetzen; bei Fristversäumnis genügt die Feststellung der eingetretenen Fiktion.

  • Eine Kündigung wegen des Teilzeitwunsches ist unwirksam.
  • Prüfen Sie Rechtsschutz oder Gewerkschaftsschutz.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Arbeitsrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Teilzeit beantragen

Nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern (§ 8 TzBfG).
Drei Monate vor dem gewünschten Beginn, in Textform.
Verringerung und Verteilung gelten kraft Gesetzes wie beantragt (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
Eine befristete Verringerung für ein bis fünf Jahre mit Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit (§ 9a TzBfG).
Bei dauerhafter Verringerung nur über einen freien Arbeitsplatz — dort haben Sie aber Vorrang (§ 9 TzBfG).
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 8, 9, 9a, 11 TzBfG, Rechtsprechung des BAG zu betrieblichen Ablehnungsgründen. Der Einzelfall kann abweichen.