Vergütungsanspruch klären
Überstunden sind zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Erledigung der Arbeit nötig waren.
- Prüfen Sie Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf Regelungen.
- Pauschalabgeltungsklauseln sind nur eng wirksam.