7 Schritte · Creator- & Plattformrecht Für Creator & Influencer

Werbung richtig kennzeichnen — Schritt für Schritt.

Ein falsch gekennzeichneter Post gilt schnell als Schleichwerbung — und wird abgemahnt. Dabei ist die Regel einfach: Sobald eine Gegenleistung fließt, muss Werbung klar erkennbar sein. Dieser Plan zeigt, wie Sie jede Kooperation rechtssicher kennzeichnen.

LexMart Redaktion 8 Min. Lesezeit Stand: 20. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Kennzeichnungspflicht besteht bei jeder Gegenleistung — Geld, Gratisprodukt, Rabatt oder Reise (§ 5b UWG).
  • Sicher sind „Werbung“ oder „Anzeige“ — deutsch, am Anfang, klar erkennbar; in Videos dauerhaft eingeblendet.
  • Unbezahlte, ehrliche Empfehlungen sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig (BGH, I ZR 90/20).
  • Affiliate-Links und Rabattcodes sind fast immer werblich — und offenzulegen.

Kennzeichnungs-Check: Müssen Sie kennzeichnen?

Zwei kurze Fragen — und Sie sehen, ob Ihr Beitrag als Werbung zu kennzeichnen ist und ob Ihre Kennzeichnung ausreicht.

Gab es eine Gegenleistung?
Wie kennzeichnen Sie aktuell?
Ersteinschätzung
Nachbessern empfohlen
Empfohlener Hebel
Rechtsgrundlage
Nächster Schritt

Vereinfachte Orientierung. Die Beurteilung hängt vom konkreten Beitrag und Kontext ab — im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

1.
Die Grundfrage

Gab es eine Gegenleistung?

§ 5b UWG

Alles beginnt mit einer Frage: Haben Sie für den Beitrag etwas erhalten? Geld, Gratisprodukte, Rabatte, Reisen oder ein sonstiger Vorteil lösen die Kennzeichnungspflicht aus.

  • Gegenleistung ja → kennzeichnungspflichtig.
  • Keine Gegenleistung → in der Regel keine Pflicht, solange der Beitrag nicht übertrieben werblich ist.
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2.
So wird's gemacht

„Werbung“ oder „Anzeige“ — richtig platziert

deutsch & klar

Die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick erkennbar sein:

  • Deutsche Begriffe „Werbung“ oder „Anzeige“ — kein verstecktes „#ad“, kein englisches „sponsored“.
  • Am Anfang des Beitrags, sichtbar vor dem „Mehr anzeigen“-Umbruch.
  • Nicht im Hashtag-Wust am Ende verstecken — das wurde mehrfach als unzureichend beanstandet.
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3.
Hilfreich, aber kein Ersatz

Plattform-Tools ergänzend nutzen

Bezahlte Partnerschaft

Funktionen wie „Bezahlte Partnerschaft“ sind sinnvoll und schaffen zusätzliche Transparenz — sie ersetzen die gesetzliche Kennzeichnung aber nicht automatisch. Setzen Sie beides: das Label und „Werbung“ im Beitrag.

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4.
Der häufige Fehler

Affiliate-Links und Rabattcodes

Provision = Werbung

Verdienen Sie über einen Affiliate-Link oder provisionsbasierten Rabattcode mit, ist der Beitrag werblich — auch der Link in der Profil-Bio. Verlinkte Marken-Tags („Tap Tags“) gelten bei Gegenleistung ebenfalls als Werbung.

Faustregel: Wenn Sie am Umsatz mitverdienen, kennzeichnen Sie — unabhängig davon, ob der konkrete Beitrag zusätzlich bezahlt wurde.

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5.
Format-Besonderheiten

Story, Reel und Video richtig kennzeichnen

dauerhaft einblenden

Bei schnellen und flüchtigen Formaten reicht ein kurzer Hinweis am Anfang oft nicht:

  • Videos/Reels: „Werbung“ dauerhaft als Einblendung über die gesamte Laufzeit.
  • Stories: jede werbliche Karte einzeln kennzeichnen — Nutzer steigen mittendrin ein.
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6.
Zielgruppe beachten

Jugendschutz und Produktgrenzen

JMStV

Ist Ihre Zielgruppe jung, gelten der Jugendmedienschutz (JMStV) und Werbebeschränkungen für bestimmte Produkte besonders — etwa Alkohol, Tabak, Glücksspiel und Nahrungsergänzung mit Heilaussagen. Gewinnspiele und Rabattaktionen haben eigene Transparenzpflichten.

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7.
Wenn's ernst wird

Abmahnung erhalten? Ruhig und richtig reagieren

nicht vorschnell unterschreiben

Eine Abmahnung ist nicht immer berechtigt. Prüfen Sie, ob überhaupt eine Gegenleistung floss und ob die Kennzeichnung tatsächlich unzureichend war. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell — sie bindet für Jahre und ist strafbewehrt.

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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Wettbewerbs- & Medienrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Werbung kennzeichnen

Nur bei einer Gegenleistung (Geld, Gratisprodukt, Rabatt, Reise) oder wenn der Beitrag übertrieben werblich ist. Ehrliche, unbezahlte Empfehlungen sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig (BGH, I ZR 90/20).
Riskant. Deutsche Gerichte verlangen eine klar verständliche Kennzeichnung. Sicher sind „Werbung“ oder „Anzeige“ an gut sichtbarer Stelle am Anfang; versteckte oder englische Hashtags wurden als unzureichend beanstandet.
Ja. Wenn Sie über den Link an Verkäufen mitverdienen, ist der Beitrag insoweit kommerziell und der werbliche Zweck offenzulegen — auch bei einem Link in der Profil-Bio.
Nicht vorschnell. Prüfen Sie, ob eine Gegenleistung floss und die Kennzeichnung wirklich unzureichend war. Eine Unterlassungserklärung bindet für Jahre und ist strafbewehrt — im Zweifel begründet zurückweisen und anwaltlich prüfen lassen.
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Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis. Bei laufenden Abmahnfristen wenden Sie sich bitte unmittelbar an einen Rechtsanwalt.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 20. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (UWG), Medienstaatsvertrag, JMStV, BGH-Rechtsprechung zur Influencer-Werbung (I ZR 90/20, 125/20, 126/20). Der Einzelfall kann abweichen.