7 Schritte · FamilienrechtFür Ehepartner

Zugewinnausgleich geltend machen — in 7 Schritten.

Bei der Scheidung wird nicht das Vermögen geteilt, sondern der Zuwachs. Entscheidend sind zwei Bilanzen, zwei Stichtage — und die Auskunft, die Sie verlangen können.

LexMart Redaktion9 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Ausgeglichen wird die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten (§ 1378 BGB).
  • Stichtage sind der Tag der Eheschließung und die Zustellung des Scheidungsantrags.
  • Erbschaften und Schenkungen zählen zum Anfangsvermögen — ihre Wertsteigerung aber zum Zugewinn.
  • Es besteht ein Auskunftsanspruch mit Belegvorlage (§ 1379 BGB); der Anspruch verjährt in drei Jahren.
1.
Die Grundlage

Stichtage festhalten

Stichtag

Notieren Sie Hochzeitsdatum, Trennungsdatum und den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags — sie steuern die gesamte Berechnung.

  • Das Trennungsdatum steuert den Auskunftsstichtag.
  • Endvermögen zählt zum Zustellungstag.
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2.
Die Information

Auskunft mit Belegen verlangen

§ 1379 BGB

Verlangen Sie Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zum Stichtag — jeweils mit Belegen.

  • Konten, Depots, Immobilien, Lebensversicherungen, Firmenanteile.
  • Setzen Sie eine Frist von vier Wochen.
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3.
Die Rechnung

Anfangs- und Endvermögen aufstellen

Bilanz

Erstellen Sie zwei Vermögensaufstellungen und indexieren das Anfangsvermögen, damit Inflation nicht als Zugewinn erscheint.

  • Auch negatives Anfangsvermögen zählt.
  • Schuldenabbau in der Ehe ist Zugewinn.
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4.
Die Ausnahmen

Erbschaften und Schenkungen zuordnen

§ 1374 BGB

Rechnen Sie privilegierten Erwerb dem Anfangsvermögen hinzu — die Wertsteigerung bleibt aber ausgleichspflichtig.

  • Erbschaft, Schenkung, Ausstattung sind privilegiert.
  • Bewertungsstichtage sauber dokumentieren.
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5.
Der Verdacht

Illoyale Vermögensminderungen prüfen

§ 1375 BGB

Verschwendung, unentgeltliche Zuwendungen an Dritte und Handlungen in Benachteiligungsabsicht werden dem Endvermögen hinzugerechnet.

  • Kontobewegungen der letzten Jahre prüfen.
  • Bei Gefährdung Sicherungsmaßnahmen beantragen.
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6.
Die Forderung

Ausgleichsforderung beziffern

Zahlung

Beziffern Sie die Ausgleichsforderung schriftlich mit Berechnung und setzen eine Zahlungsfrist; der Anspruch ist ein Geldanspruch.

  • Ein Anspruch auf bestimmte Gegenstände besteht nicht.
  • Bei Immobilien Bewertung beilegen.
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7.
Der Weg

Vereinbarung oder Verfahren

Verfahren

Regeln Sie den Ausgleich notariell in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder machen Sie ihn als Folgesache im Scheidungsverfahren geltend.

  • Stundung und Raten sind bei Unbilligkeit möglich.
  • Verjährung: drei Jahre ab Kenntnis.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Familienrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Zugewinnausgleich geltend machen

Nur der Vermögenszuwachs während der Ehe — ausgeglichen wird die Hälfte der Differenz der Zugewinne.
Anfangsvermögen zum Hochzeitstag, Endvermögen zur Zustellung des Scheidungsantrags.
Nein, sie zählt zum Anfangsvermögen. Ihre Wertsteigerung während der Ehe unterliegt aber dem Ausgleich.
Ja, auf Auskunft mit Belegen zum Trennungszeitpunkt und zum Stichtag (§ 1379 BGB).
Bei Unbilligkeit kann das Gericht stunden oder Raten anordnen (§ 1382 BGB).
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 1363, 1373 bis 1379, 1381, 1382 BGB, §§ 195, 199 BGB. Der Einzelfall kann abweichen.