Erbrecht Für Erben

Erbschein beantragen — wann er nötig ist und was er kostet

Banken, Grundbuchamt und Schuldner wollen oft einen Nachweis, wer Erbe ist. Der Erbschein leistet das — er ist aber nicht immer nötig und kann ins Geld gehen.

LexMart Redaktion 6 Min. Lesezeit Stand: 31. Mai 2026

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht. Er schafft Klarheit gegenüber Dritten, ist aber kostenpflichtig und in vielen Fällen verzichtbar.

Was der Erbschein ist

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das den oder die Erben und ihre Erbquote ausweist (§ 2353 BGB). Er genießt öffentlichen Glauben: Wer im Vertrauen auf den Erbschein mit dem ausgewiesenen Erben Geschäfte macht, wird grundsätzlich geschützt.

Wann er nötig ist

Ein Erbschein wird typischerweise verlangt, um über Grundeigentum (Grundbuchberichtigung) oder Bankguthaben zu verfügen. Liegt jedoch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen dieses als Nachweis — dann ist der Erbschein häufig entbehrlich.

Tipp der Redaktion

Fragen Sie zuerst bei Bank und Grundbuchamt nach, ob ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis genügt. Oft sparen Sie damit die Kosten und das Verfahren für den Erbschein.

Das Verfahren

Der Antrag wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder bei einem Notar gestellt. Erforderlich sind in der Regel Angaben und Nachweise zum Erbfall, zu den Erben und — bei gesetzlicher Erbfolge — zum Verwandtschaftsverhältnis. Häufig ist eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben abzugeben.

Kosten

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Es fallen regelmäßig zwei Gebühren an — für die Erteilung des Erbscheins und für die eidesstattliche Versicherung. Bei größerem Nachlass kann das spürbar sein.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Bei mehreren Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden, der alle Erben mit ihren Quoten ausweist. Das ist meist günstiger als mehrere Einzelerbscheine.

Rechtsprechung, Literatur & Kommentierung

  • § 2353 BGB: Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht (Erbschein).
  • Öffentlicher Glaube (§§ 2365 ff. BGB): Zugunsten des Rechtsverkehrs wird die Richtigkeit des Erbscheins vermutet; gutgläubiger Erwerb ist möglich.
  • Entbehrlichkeit: Nach der Rechtsprechung dürfen Banken nicht stets einen Erbschein verlangen, wenn die Erbenstellung anderweitig — etwa durch eröffnetes notarielles Testament — nachgewiesen ist.
  • Literatur: Münchener Kommentar zum BGB (§§ 2353 ff.); Keidel, FamFG.
LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Erbrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Erbrecht

Ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das ausweist, wer Erbe ist und zu welcher Quote (§ 2353 BGB). Er genießt öffentlichen Glauben.
Nein. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Banken und Behörden dieses als Nachweis. Dann ist der Erbschein oft entbehrlich.
Häufig bei höheren Guthaben oder unklarer Erbenstellung. Bei eindeutigem notariellem Testament darf sie nicht stets auf einem Erbschein bestehen.
Beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit Angaben und Nachweisen zum Erbfall und zu den Erben. Meist ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). In der Regel fallen zwei Gebühren an — für Erteilung und eidesstattliche Versicherung.
Eine Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zum Erbfall. Falsche Angaben können strafbar sein.
Ja, den gemeinschaftlichen Erbschein. Er weist alle Erben mit ihren Quoten aus und ist meist günstiger als Einzelerbscheine.
Das hängt vom Gericht und der Komplexität ab — von einigen Wochen bis mehreren Monaten. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
Ja. Stellt sich heraus, dass er unrichtig ist, kann das Nachlassgericht ihn einziehen und für kraftlos erklären.
Nicht immer. Bei einem notariellen Testament genügt häufig dieses nebst Eröffnungsprotokoll zur Grundbuchberichtigung.
Ein Nachweis für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU. Es erleichtert die Abwicklung von Nachlässen mit Auslandsbezug.
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Anfrage zu diesem Thema

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz, Rechtsprechung und Kommentarliteratur ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 31. Mai 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de, dejure.org, Gerichtswebsites. Der Einzelfall kann abweichen.
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