Seit der Reform gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem mit einer Skala von einem bis acht Punkten. Es bündelt Verkehrsverstöße und sanktioniert wiederholtes Fehlverhalten gestuft.
Wie viele Punkte ein Verstoß bringt
- 1 Punkt: schwerere Ordnungswidrigkeiten (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung),
- 2 Punkte: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder besonders gefährliche Verstöße sowie bestimmte Straftaten,
- 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis.
Eingetragen werden nur Verstöße ab einer bestimmten Schwere; geringfügige Verwarnungen bleiben außen vor.
Das Stufensystem
Die Maßnahmen folgen den Punkteständen (§ 4 StVG):
- 1–3 Punkte: Vormerkung,
- 4–5 Punkte: Ermahnung,
- 6–7 Punkte: Verwarnung,
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis.
Tipp der Redaktion
Behalten Sie Ihren Punktestand im Blick — Sie können ihn kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Wer früh gegensteuert, vermeidet, in die kritische Zone von sechs oder mehr Punkten zu geraten.
Tilgung — Punkte verfallen
Punkte werden nach festen Fristen getilgt — je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Wichtig: Jeder Punkt hat seine eigene Tilgungsfrist; neue Verstöße verlängern die alten Punkte nicht (kein „Überliegen" im früheren Sinne).
Fahreignungsseminar
Bei 1 bis 5 Punkten kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden, um einen Punkt abzubauen — allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Bei höheren Punkteständen ist ein Abbau über das Seminar nicht mehr möglich.
Folgen bei acht Punkten
Bei Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten und regelmäßig nur nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.
Rechtsprechung, Literatur & Kommentierung
- § 4 StVG: Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht ein gestuftes Maßnahmensystem von der Ermahnung über die Verwarnung bis zur Entziehung bei acht Punkten vor.
- Tilgung: Punkte werden nach eigenständigen, vom Verstoß abhängigen Fristen getilgt; eine gegenseitige Verlängerung findet grundsätzlich nicht statt.
- Fahreignungsseminar: Ein Punkteabbau ist nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten und nur einmal in fünf Jahren möglich.
- Literatur: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht; Dauer, Fahrerlaubnisrecht.