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Aufschub, aber keine Entwarnung: Was der „Digital Omnibus" am KI-Zeitplan ändert

Die EU nimmt Tempo aus dem AI Act: Der sogenannte Digital Omnibus verschiebt die vollen Pflichten für Hochrisiko-KI auf 2027 und 2028. Für Unternehmen ist das eine Atempause — aber kein Freibrief, denn die wichtigsten Grundpflichten gelten weiter.

Team bespricht die Umsetzung der KI-Regeln
Der „Digital Omnibus" entlastet Unternehmen zeitlich — hebt die Pflichten aber nicht auf. Foto: LexMart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Digital Omnibus (Mai 2026) verschiebt die vollen Hochrisiko-Pflichten des AI Act.
  • Für Systeme nach Anhang III gilt der Aufschub bis 2. Dezember 2027, für Anhang I bis 2. August 2028.
  • Die übrigen Pflichten — insbesondere Transparenz und die KI-Kompetenzpflicht — bleiben unverändert.
  • Das BSI bereitet die Aufsicht in Deutschland vor; die Bußgeldrisiken bestehen fort.
  • Wer die Atempause zum Aufbau einer KI-Governance nutzt, verschafft sich einen Vorsprung.

Kaum ist der Zeitplan des AI Act verinnerlicht, verschiebt Brüssel die Fristen. Der „Digital Omnibus" soll Unternehmen entlasten — doch wer daraus schließt, KI-Regulierung sei erst einmal vom Tisch, irrt.1

Das VorhabenWas der Digital Omnibus ändert

Mit dem als Digital Omnibus bezeichneten Paket reagiert die EU auf Kritik an der schnellen Taktung des AI Act. Kernpunkt: Die vollen Pflichten für Hochrisiko-KI werden zeitlich gestreckt.1

Konkret sollen die Hochrisiko-Anforderungen für Systeme nach Anhang III (etwa in Personalwesen, Kreditvergabe, Bildung) erst zum 2. Dezember 2027 vollständig greifen, für Systeme nach Anhang I zum 2. August 2028. Betroffen sind gerade die aufwendigsten Vorgaben — Risikomanagement, Konformitätsbewertung, umfangreiche Dokumentation.

Was trotzdem giltDie Grundpflichten bleiben

Die Verschiebung betrifft nicht alle Regeln. Weiterhin gelten insbesondere die Transparenzpflichten (Kennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten) ab August 2026 sowie die bereits seit Anfang 2025 wirksame KI-Kompetenzpflicht.1

Verschoben sind die aufwendigsten Hochrisiko-Pflichten — Transparenz und KI-Kompetenz bleiben Pflicht.Einordnung der Redaktion

Auch die Aufsicht läuft an: In Deutschland bereitet das BSI die Durchsetzung vor. Die Bußgeldrahmen des AI Act — bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei schwersten Verstößen — bestehen fort.

Die EinordnungAtempause statt Entwarnung

Für Unternehmen ist der Aufschub eine willkommene Entlastung: Der Umsetzungsdruck bei den komplexen Hochrisiko-Anforderungen sinkt. Doch der Aufschub gilt eben nur für einen Teil der Pflichten — und er ist befristet.

Was verschoben ist — und was nicht

Verschoben (2027/2028)
Volle Hochrisiko-Pflichten: Risikomanagement, Konformitätsbewertung, umfangreiche technische Dokumentation.
Bleibt in Kraft
Transparenzpflichten (ab August 2026), KI-Kompetenzpflicht (seit 2025), Verbote inakzeptabler Systeme.

Für UnternehmenDie Zeit sinnvoll nutzen

Die verlängerten Fristen sind eine Gelegenheit, die Umsetzung gründlich statt hektisch anzugehen. Ein realistischer Fahrplan beginnt mit einem KI-Inventar und der Risikoklassifizierung der eingesetzten Systeme.

Praxis-Hinweis der Redaktion

Nutzen Sie die Atempause, um eine schlanke KI-Governance aufzubauen: Zuständigkeiten festlegen, Tools inventarisieren, Beschäftigte schulen und Transparenzhinweise umsetzen. Beobachten Sie zugleich den weiteren Verlauf des Digital Omnibus — die Fristen und Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Quellen & Belege

  1. „Digital Omnibus" (Mai 2026): Verschiebung der vollen Hochrisiko-Pflichten des AI Act auf 2.12.2027 (Anhang III) bzw. 2.8.2028 (Anhang I); Fortgeltung von Transparenz- und Kompetenzpflichten; Aufsicht durch das BSI. Fachüberblick zum EU AI Act 2026. reteach.com
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act); Art. 4 (KI-Kompetenz), Art. 50 (Transparenz), Anhänge I und III. Amtsblatt der EU.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag ordnet ein laufendes EU-Vorhaben journalistisch ein (Stand: 22.07.2026) und beruht auf den oben genannten Quellen. Einzelheiten und Fristen des Digital Omnibus standen zum Redaktionsschluss noch nicht abschließend fest. Keine Rechtsberatung.