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Kennzeichen im Vorbeifahren: Was „Scancars" dürfen — und was der Datenschutz verlangt

Kamerabestückte Fahrzeuge scannen im Vorbeifahren, ob geparkte Autos ein gültiges Ticket haben. Die StVG-Novelle hat dafür seit dem 1. Juli 2026 eine Rechtsgrundlage geschaffen. Wir erklären, wie die Technik funktioniert, wo sie eingesetzt wird — und welche Datenschutzregeln gelten.

Erläuterung der neuen Parkraumüberwachung
Scancars erfassen Kennzeichen im Vorbeifahren — der Datenschutz zieht enge Grenzen. Foto: LexMart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die StVG-Novelle vom 1. Juli 2026 schafft eine gesetzliche Grundlage für die Parkraumüberwachung durch Scancars.
  • Scancars sind mit Kameratechnik ausgerüstete Fahrzeuge, die Kennzeichen und Parkberechtigungen automatisiert erfassen.
  • Ziel ist eine effizientere Kontrolle des Parkraums.
  • Es gelten datenschutzrechtliche Vorgaben: Nicht benötigte Personen und Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden.
  • Die Technik ähnelt der Videoüberwachung privater Parkplätze und unterliegt vergleichbaren Grenzen.

Die Parkraumkontrolle per Knöllchen zu Fuß gilt vielen Kommunen als zu langsam. Die Lösung soll aus dem fahrenden Auto kommen — mit Kameras, die im Sekundentakt Kennzeichen lesen. Doch der Einsatz ist rechtlich sensibel.1

Die TechnikWie ein Scancar arbeitet

Ein Scancar ist ein Fahrzeug, das mit Kameras Kennzeichen der geparkten Autos erfasst und automatisiert mit den Parkberechtigungen abgleicht — etwa mit digital gelösten Parktickets oder Anwohnerausweisen.1 Wer kein gültiges Ticket hat, wird für eine Nachkontrolle markiert.

Der Vorteil aus Sicht der Kommunen: Ein einziges Fahrzeug kann in kurzer Zeit ganze Straßenzüge abfahren — deutlich mehr, als eine Kontrolleurin zu Fuß schafft. Das soll die Parkraumüberwachung effizienter machen.

Die RechtsgrundlageWarum es ein Gesetz brauchte

Die automatisierte Erfassung von Kennzeichen ist ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Für einen solchen Eingriff braucht der Staat eine gesetzliche Grundlage. Genau die hat die StVG-Novelle mit Wirkung zum 1. Juli 2026 geschaffen.1

Ohne klare gesetzliche Grundlage wäre die massenhafte Kennzeichenerfassung verfassungsrechtlich angreifbar.Einordnung der Redaktion

Damit reagiert der Gesetzgeber auf frühere Bedenken: Ohne ausdrückliche Ermächtigung waren Scancar-Modelle rechtlich unsicher. Nun ist der Rahmen abgesteckt — allerdings verbunden mit strengen Auflagen.

Der DatenschutzWas nicht gespeichert werden darf

Die Überwachung unterliegt datenschutzrechtlichen Vorgaben wie die Videoüberwachung privater Parkplätze. Zentral ist der Grundsatz der Datenminimierung: Erkennbare Personen und zusätzlich erfasste Kennzeichen, die für die Kontrolle nicht benötigt werden, müssen unkenntlich gemacht werden.1

Erlaubt und unzulässig

Zulässig
Abgleich des Kennzeichens mit vorhandenen Parkberechtigungen; sofortige Löschung, wenn eine Berechtigung besteht.
Unzulässig
Anlasslose Vorratsspeicherung von Bewegungsdaten, Erfassung unbeteiligter Passanten, Weitergabe zu fremden Zwecken.

Für AutofahrerWas Sie beachten sollten

Für Parkende ändert sich vor allem die Kontrolldichte: Wer digital ein Ticket löst oder einen Anwohnerausweis hinterlegt, sollte darauf achten, dass die Daten korrekt im System stehen. Bei einem Verwarnungsgeld aufgrund einer Scancar-Kontrolle gelten die gewohnten Rechte — Sie können Einwände erheben und Nachweise vorlegen.

Praxis-Hinweis der Redaktion

Bewahren Sie den Beleg über das gelöste Parkticket (App-Beleg, Zahlungsnachweis) auf. Erhalten Sie trotz gültiger Berechtigung ein Verwarnungsgeld, legen Sie mit dem Nachweis Einspruch ein. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden.

Quellen & Belege

  1. StVG-Novelle vom 1. Juli 2026: gesetzliche Grundlage für Scancars und datenschutzrechtliche Vorgaben. ACE Auto Club Europa, Neuerungen 2026. ace.de
  2. Straßenverkehrsgesetz (StVG), Änderungsgesetz vom 12.05.2026; Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5). StVG; DSGVO.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag ordnet eine aktuelle Gesetzesänderung journalistisch ein (Stand: 22.07.2026) und beruht auf den oben genannten Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.