Fall-Check · Arbeitsrecht

Ist Ihre Kündigung angreifbar?

Beantworten Sie sieben kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine erste Einordnung: Klagefrist, Kündigungsschutz, Abfindungs­indikation und der konkrete nächste Schritt. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.

Klagefrist § 4 KSchG §§ 1, 23 KSchG · § 626 BGB Rechtsstand 2026
So funktioniert der Check

Drei Schritte zur ersten Einordnung

1.Fragen beantwortenSieben Schritte zu Ihrer Kündigung — Art, Frist, Betrieb, Dauer, Grund, Sonderschutz.
2.Ergebnis erhaltenDreistufige Einordnung, taggenaue Klagefrist und Abfindungsindikation — ohne Anmeldung.
3.Weiter entscheidenAnwaltliche Ersteinschätzung, PDF-Kurzgutachten oder passendes Schreiben erstellen.
Rechtlicher Hintergrund

Worauf es bei der Kündigung ankommt

Die 3-Wochen-Frist entscheidet alles.

Gegen jede Kündigung muss die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG) — unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war. Nur in engen Ausnahmen ist eine nachträgliche Zulassung möglich (§ 5 KSchG).

Wann der Kündigungsschutz greift.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 KSchG) und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG; Teilzeit zählt anteilig). Dann braucht die ordentliche Kündigung einen betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund. Auch ohne KSchG schützen Form (§ 623 BGB), Kündigungsfristen und der Sonderkündigungsschutz.

Abfindung entsteht aus dem Prozessrisiko.

Einen allgemeinen Abfindungsanspruch gibt es nicht. In der Praxis entsteht die Abfindung meist im Vergleich; Orientierung gibt die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitgeber eine Abfindung nach § 1a KSchG anbieten. Der reale Betrag hängt von den Erfolgsaussichten der Klage ab.

Häufige Fragen

Fragen zum Kündigungsschutz-Check

Keine Rechtsberatung im Einzelfall

Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Die Einordnung erfolgt in drei Stufen, nicht als Prozentwert. Wegen der dreiwöchigen Klagefrist sollten Sie bei einer Kündigung unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Eine verbindliche Prüfung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.

Anwalt anfragen