Klagefrist, Abfindung & Kündigungsschutz.
Berechnen Sie, bis wann die Kündigungsschutzklage laufen muss, schätzen Sie Ihre Abfindung nach der Faustformel und prüfen Sie, ob der Kündigungsschutz greift. Kostenlos, ohne Anmeldung — als erste Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Klagefrist-Rechner
Gegen jede Kündigung läuft eine Frist von drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Geben Sie das Zugangsdatum ein.
§ 4 KSchG: Die Klage muss binnen drei Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 ZPO, § 193 BGB). Versäumnis = Kündigung wirksam (§ 7 KSchG).
Was jetzt zu tun istKündigungsschutz-Check
Greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall — und lohnt sich eine Klage? Drei Fragen genügen.
Der Check bildet die Voraussetzungen des KSchG vereinfacht ab.
Heuristische Orientierung, keine Beurteilung des Einzelfalls. Wichtig: Die 3-Wochen-Frist gilt immer — auch im Kleinbetrieb und in der Probezeit (Form, Sonderkündigungsschutz).
Wann der Schutz greiftAbfindungs- & Kündigungsfrist-Rechner
Schätzen Sie Ihre Abfindung nach der gängigen Faustformel und sehen Sie zugleich Ihre gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB). Beides hängt an der Beschäftigungsdauer.
Die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre) ist nur ein Ausgangswert — der reale Betrag hängt von den Erfolgsaussichten der Klage und der Verhandlung ab und kann deutlich höher liegen. Es besteht kein allgemeiner Abfindungsanspruch. Die Kündigungsfrist nach § 622 BGB gilt für die Arbeitgeberkündigung.
Wie die Abfindung entstehtRechtliche Erläuterung
Die 3-Wochen-Frist.
Gegen eine Kündigung muss die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Das gilt für jede Kündigung — ordentlich, fristlos oder in der Probezeit. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG), unabhängig von Fehlern. Endet die Frist an einem Wochenende oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.
Wann der Kündigungsschutz greift.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 KSchG) und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG). Dann braucht die ordentliche Kündigung einen betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund. Im Kleinbetrieb oder in der Wartezeit gelten gleichwohl Kündigungsfristen, Sonderkündigungsschutz und das Verbot treuwidriger Kündigungen.
Abfindung und Kündigungsfrist.
Einen allgemeinen Abfindungsanspruch gibt es nicht; die Abfindung entsteht meist im Vergleich aus dem Prozessrisiko. Orientierung gibt die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Die Kündigungsfristen des Arbeitgebers staffeln sich nach Betriebszugehörigkeit von vier Wochen bis zu sieben Monaten zum Monatsende (§ 622 BGB).
Maßgebliche Normen
Gerichtsentscheidungen
Weiterführende Fachliteratur
Anerkannte Standardwerke zur weiteren Recherche — erhältlich im Fachhandel und in Bibliotheken.
Ratgeber, Musterschreiben & mehr
Häufige Fragen zu den Tools
Die Nutzung dieser Tools stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage des dargestellten Rechtsstands (2026). Der konkrete Einzelfall — insbesondere Fristbeginn, Kündigungsgrund und Abfindungshöhe — kann abweichen. Wegen der dreiwöchigen Klagefrist sollten Sie bei einer Kündigung unverzüglich anwaltlichen Rat einholen.