Drei Tools · Künstliche Intelligenz

KI-Risiko, Ansprüche & Bußgelder.

Stufen Sie ein KI-System in die Risikoklassen der KI-Verordnung ein, prüfen Sie bei einem Deepfake Ihre Ansprüche und schätzen Sie das Bußgeldrisiko nach Art. 99 KI-VO. Kostenlos, ohne Anmeldung — als erste Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

KI-VO Risikoklassen-Rechner

In welche Klasse fällt Ihr KI-System? Wählen Sie den Einsatzzweck — der Rechner ordnet es den Risikostufen der KI-Verordnung zu und nennt die Pflichten und das Anwendungsdatum.

Wählen Sie den Einsatzzweck.

Der Rechner ordnet das System einer der vier Risikoklassen der KI-Verordnung zu.

Vereinfachte Orientierung anhand der Systematik der KI-VO (Art. 5, Anhang III, Art. 50). Die genaue Einstufung — insbesondere Ausnahmen bei verbotenen und Hochrisiko-Praktiken — hängt vom Einzelfall ab und sollte fachkundig geprüft werden.

KI-Verordnung erklärt

Deepfake-Anspruchs-Check

Welche Rechte greifen, wenn ein KI-Inhalt Sie betrifft? Kreuzen Sie an, was zutrifft — der Check zeigt die passenden Ansprüche und Schreiben.

Wählen Sie, was zutrifft.

Der Check ordnet Ihre Lage den passenden Ansprüchen zu.

Unverbindliche Orientierung. Mehrere Ansprüche bestehen oft nebeneinander. Bei Persönlichkeitsverletzungen ist Eile geboten (Beweissicherung, Dringlichkeitsfrist).

Zum Schreiben-Konfigurator

KI-VO Bußgeld-Rechner

Wie hoch kann ein Bußgeld nach der KI-Verordnung ausfallen? Die Sanktion ist der höhere der beiden Werte aus Festbetrag und Umsatzanteil (Art. 99).

in Mio. €
Mögliches Höchstbußgeld

Orientierung nach Art. 99 KI-VO: maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere der beiden Werte. Das tatsächliche Bußgeld bemisst die Behörde nach Schwere, Dauer und Verschulden — der Wert ist eine Obergrenze, kein Automatismus.

Bußgelder der KI-VO
Rechtsstand 2026

Rechtliche Erläuterung

Risikoklassen der KI-Verordnung.

Die KI-VO (EU) 2024/1689 staffelt KI nach Risiko: verbotene Praktiken (Art. 5, seit 02.02.2025), Hochrisiko-KI (Anhang III, ab 02.08.2026) mit umfangreichen Pflichten, KI mit begrenztem Risiko (Transparenz nach Art. 50, ab 02.08.2026) und minimales Risiko ohne besondere Pflichten. Auch Betreiber trifft die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4, seit 02.02.2025).

Deepfakes & Persönlichkeitsrecht.

Gegen KI-Fälschungen schützen das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG), das allgemeine Persönlichkeitsrecht und — bei der Stimme — § 201 StGB. Ansprüche sind Unterlassung, Beseitigung/Löschung, Auskunft und Geldentschädigung; die Plattform-Entfernung läuft über Art. 16 DSA. Ein eigener Straftatbestand (§ 201b StGB) ist als Entwurf in Vorbereitung, aber noch nicht in Kraft.

KI & Urheberrecht.

Das Training kann durch die TDM-Schranken (§§ 44b, 60d UrhG) gedeckt sein — bei § 44b nur ohne maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt. Die Wiedergabe geschützter Werke im KI-Output ist dagegen nach dem LG München I (GEMA ./. OpenAI) lizenzpflichtig. Beachten Sie: Die KI-Urteile der Landgerichte sind noch nicht rechtskräftig.

Gesetzliche Grundlagen

Maßgebliche Normen

Rechtsprechung · 2023–2026

Leitentscheidungen

LexMart zitiert keine erfundenen Urteile oder Aktenzeichen. Gericht, Aktenzeichen und Datum stammen aus amtlichen Quellen und der veröffentlichten Fachberichterstattung; die KI-Urteile der Landgerichte sind noch nicht rechtskräftig.
Literatur & Kommentierung

Weiterführende Fachliteratur

Anerkannte Standardwerke zur weiteren Recherche — erhältlich im Fachhandel und in Bibliotheken.

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    Keine Rechtsberatung

    Die Nutzung dieser Tools stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage des dargestellten Rechtsstands (2026); die KI-Verordnung gilt gestaffelt, und die KI-Rechtsprechung ist in Bewegung (Urteile teils nicht rechtskräftig). Der konkrete Einzelfall kann abweichen.

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