Ihre Schreiben rund um die Wohnung.
Sechs anwaltlich geprüfte Vorlagen für Mieter — Mängel anzeigen und Miete mindern, einer Kündigung widersprechen, die Nebenkostenabrechnung beanstanden, selbst kündigen, eine Mieterhöhung zurückweisen und die Kaution zurückfordern. Textbausteine wählen, Felder ausfüllen, als Word oder PDF herunterladen.
1.Schreiben konfigurieren.
Vorlage wählen, Textbausteine ankreuzen, Felder ausfüllen, Vorschau prüfen, herunterladen. Jedes Schreiben nennt die einschlägigen Normen. Es ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall — und keine Fristenkontrolle.
2.Rechtliche Erläuterungen.
Welches Schreiben passt — und worauf Sie achten sollten.
Diese Vorlagen decken die häufigsten Anliegen von Mietern ab: die Mängelrüge und Mietminderung, den Widerspruch gegen eine Kündigung, die Prüfung der Nebenkostenabrechnung, die eigene Kündigung, die Abwehr einer Mieterhöhung und die Kautionsrückforderung. Den vollständigen Satz — von der Modernisierung über Schönheitsreparaturen bis zur Räumungsfrist — finden Sie im großen Musterschreiben-Konfigurator Mietrecht.
Welches Schreiben passt?
- Ein Mangel besteht: anzeigen, Frist setzen, Minderung ankündigen — und unter Vorbehalt zahlen (§§ 536, 536c BGB).
- Eine Kündigung ist da: fristgerecht widersprechen und die soziale Härte geltend machen (§§ 573, 574 BGB).
- Die Betriebskostenabrechnung ist fragwürdig: binnen zwölf Monaten Einwendungen erheben und Belegeinsicht verlangen (§ 556 BGB).
- Sie wollen ausziehen: fristgerecht selbst kündigen, drei Monate Frist (§ 573c BGB).
- Nach dem Auszug: Kaution nebst Zinsen zurückfordern (§ 551 BGB).
Worauf es ankommt.
Bei der Mängelanzeige zählt die schriftliche Dokumentation und die Zahlung unter Vorbehalt — nur so vermeiden Sie ein Verzugsrisiko, wenn die Minderungsquote streitig ist. Gegen eine Kündigung ist der Widerspruch nach § 574 BGB spätestens zwei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt zu erklären. Gegen die Betriebskostenabrechnung läuft eine Zwölf-Monats-Frist für Einwendungen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Fristen sind unverzichtbar. Wer die Miete ohne Vorbehalt zu stark mindert, riskiert den Zahlungsverzug und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung (§ 543 BGB). Mindern Sie im Zweifel maßvoll und behalten Sie sich die Rückforderung des zu viel Gezahlten vor.
3.Leitentscheidungen.
Die für Mieter praktisch wichtigsten Leitlinien des BGH. Aktenzeichen nennen wir nur bei gesicherter Fundstelle.
Unrenoviert übergeben.
Wird eine unrenoviert übergebene Wohnung ohne angemessenen Ausgleich mit Schönheitsreparaturen belastet, ist die Klausel unwirksam.
Eigenbedarf ernsthaft.
Eigenbedarf setzt einen ernsthaften, vernünftigen Nutzungswunsch für begünstigte Personen voraus; Vorschieben führt zum Schadensersatz.
Abrechnungsfrist.
Die Betriebskostenabrechnung ist binnen zwölf Monaten zu erteilen; danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Kautionsrückzahlung.
Dem Vermieter steht nur eine angemessene Abrechnungs- und Überlegungsfrist zu; danach ist die Kaution nebst Zinsen zurückzuzahlen.
4.Fragen & Antworten (FAQ).
Sieben Fragen rund um die Schreiben.
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Anwaltliche Prüfung anfragen.
Sie möchten Kündigung, Abrechnung oder Mängel prüfen lassen? Schildern Sie Ihr Anliegen — am besten mit den maßgeblichen Daten und Fristen.