Drei Tools · SCHUFA & Bonität

Löschfristen, Score-Ampel & Ihre Ansprüche.

Berechnen Sie, wann ein Eintrag gelöscht wird, schätzen Sie mit der Score-Ampel die Faktoren Ihrer Bonität und prüfen Sie, welche Rechte in Ihrem Fall greifen. Kostenlos, ohne Anmeldung — als erste Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

Löschfristen-Rechner

Wann wird Ihr Eintrag gelöscht? Die Speicherfristen folgen den zum 1.1.2025 genehmigten Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien (Code of Conduct) und der Rechtsprechung.

Löschung voraussichtlich am

Orientierung nach den genehmigten Verhaltensregeln (Stand 2025) und Art. 17 DSGVO. Erledigte Negativforderungen: i. d. R. 3 Jahre (taggenau), bei erfüllter 100-Tage-Regel 18 Monate. Restschuldbefreiung: 6 Monate (EuGH C-26/22, C-64/22). Im Einzelfall kann eine frühere Löschung möglich sein (BGH I ZR 97/25).

Speicherfristen & Löschung erklärt

Score-Ampel (Selbstcheck)

Welche Faktoren belasten Ihre Bonität? Diese Ampel schätzt grob das Niveau — sie ist kein echter SCHUFA-Score, sondern zeigt die Stellschrauben.

Tragen Sie Ihre Werte ein.

Die Ampel schätzt das Bonitätsniveau aus den wichtigsten Faktoren.

Heuristische Orientierung, kein echter Score. Den tatsächlichen Wert nennt nur Ihre kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO). Negativeinträge wirken am stärksten; viele Kreditanfragen in kurzer Zeit belasten vorübergehend.

Scoring & Score-Logik erklärt

Anspruchs-Check

Welche Rechte greifen in Ihrem Fall? Beantworten Sie die Fragen — der Check zeigt die passenden Ansprüche und Schreiben.

Wählen Sie, was zutrifft.

Der Check ordnet Ihre Lage den passenden Ansprüchen zu.

Unverbindliche Orientierung. Mehrere Ansprüche können nebeneinander bestehen. Die passenden Schreiben erstellen Sie im Konfigurator.

Zum Schreiben-Konfigurator
Rechtsstand 2026

Rechtliche Erläuterung

Speicher- und Löschfristen.

Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie erforderlich sind (Art. 17 DSGVO, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Für eingemeldete Daten orientieren sich die Auskunfteien an den zum 1. Januar 2025 genehmigten Verhaltensregeln: Erledigte Negativforderungen werden im Regelfall taggenau nach drei Jahren gelöscht, bei erfüllter 100-Tage-Regel bereits nach 18 Monaten. Kreditanfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht.

Restschuldbefreiung — nur sechs Monate.

Aus dem öffentlichen Insolvenzregister übernommene Daten zur Restschuldbefreiung darf eine Auskunftei nicht länger speichern als das Register selbst (EuGH, 07.12.2023, C-26/22 und C-64/22). In der Folge gilt eine Frist von nur noch sechs Monaten.

Einzelfall und Schadensersatz.

Der BGH (18.12.2025, I ZR 97/25) hat klargestellt: Eingemeldete Daten über erledigte Zahlungsstörungen müssen nicht sofort gelöscht werden; die Verhaltensregeln dürfen als typisierte Abwägung dienen, gelten aber nicht schematisch — bei besonderem Löschungsinteresse ist eine frühere Löschung möglich. War die Speicherung rechtswidrig, kommt Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht; eine Erheblichkeitsschwelle verlangt der EuGH (C-300/21) nicht.

Gesetzliche Grundlagen

Maßgebliche Normen

Rechtsprechung · EuGH & BGH

Leitentscheidungen 2023–2025

LexMart zitiert keine erfundenen Urteile oder Aktenzeichen. Gericht, Aktenzeichen und Datum stammen aus amtlichen Quellen; die Volltexte finden Sie in der Rechtsprechungs-Datenbank.
Literatur & Kommentierung

Weiterführende Fachliteratur

Anerkannte Standardwerke zur weiteren Recherche — erhältlich im Fachhandel und in Bibliotheken.

    Passend dazu

    Ratgeber, Musterschreiben & mehr

    Fachanwalts-FAQ

    Häufige Fragen zu den Tools

    Keine Rechtsberatung

    Die Nutzung dieser Tools stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage des dargestellten Rechtsstands (2026); Speicherfristen und Verhaltensregeln können sich ändern. Der konkrete Einzelfall kann abweichen. Die kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO) und die Aufsichtsbeschwerde (Art. 77 DSGVO) sind kostenfrei.

    Anwalt anfragen