Einspruchsfrist, Unfallschaden & Fahrverbot-Risiko.
Berechnen Sie, bis wann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid laufen muss, summieren Sie Ihre Schadenspositionen nach dem Unfall und ordnen Sie ein drohendes Fahrverbot ein. Kostenlos, ohne Anmeldung — als erste Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Einspruchsfrist-Rechner
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen (§ 67 OWiG). Geben Sie das Zustelldatum ein.
§ 67 Abs. 1 OWiG. Maßgeblich ist der Zugang bei der Behörde, nicht der Poststempel. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 StPO i. V. m. § 46 OWiG). Senden Sie nachweisbar.
So legen Sie Einspruch einFahrverbot- & Einspruch-Check
Ordnen Sie ein, ob bei Ihrem Verstoß ein Fahrverbot im Raum steht und ob sich Akteneinsicht und Einspruch anbieten.
Die Einordnung bildet die Grundsätze des Bußgeldkatalogs und des § 25 StVG vereinfacht ab.
Heuristische Orientierung, kein Bußgeldbescheid. Die konkrete Folge (Geldbuße, Punkte, Fahrverbot) ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog und dem Einzelfall. Akteneinsicht ist nahezu immer sinnvoll.
Fahrverbot abwendenUnfallschaden-Rechner
Nach einem unverschuldeten Unfall sind Sie so zu stellen wie ohne den Unfall (§ 249 BGB). Tragen Sie Ihre Positionen ein — der Rechner bildet die Gesamtforderung gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer.
Orientierungswert ohne Schmerzensgeld (individuell). Nutzungsausfall nach den anerkannten Tabellen (Sanden/Danner/Küppersbusch) je nach Fahrzeuggruppe; bei fiktiver Abrechnung können UPE-Aufschläge und Verbringungskosten hinzukommen. Mietwagen statt Nutzungsausfall ist alternativ ansetzbar.
Welche Positionen Ihnen zustehenRechtliche Erläuterung
Die Einspruchsfrist.
Gegen den Bußgeldbescheid ist binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Frist beginnt mit der Zustellung — bei der gelben Briefumschlag-Zustellung gilt das auf dem Umschlag vermerkte Datum. Maßgeblich für die Wahrung ist der Zugang bei der Behörde, nicht das Absende- oder Poststempeldatum. Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.
Der Schadensumfang nach dem Unfall.
Der Geschädigte ist nach dem Grundsatz der Totalreparation so zu stellen, wie er ohne den Unfall stünde (§ 249 BGB). Ersatzfähig sind Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, die merkantile Wertminderung (§ 251 BGB), Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigen- und Abschleppkosten sowie eine Auslagenpauschale (regelmäßig 25 €). Ansprüche bestehen unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer des Gegners (§ 115 VVG).
Wann ein Fahrverbot droht.
Ein Fahrverbot (§ 25 StVG) wird bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen verhängt — etwa bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, qualifiziertem Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer. Ausnahmsweise kann das Gericht davon absehen (Augenblicksversagen, Härte, Zeitablauf) und stattdessen die Geldbuße erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Bei erstmaligem Fahrverbot greift die Vier-Monats-Regelung (§ 25 Abs. 2a StVG).
Maßgebliche Normen
Gerichtsentscheidungen
Weiterführende Fachliteratur
Anerkannte Standardwerke zur weiteren Recherche — erhältlich im Fachhandel und in Bibliotheken.
Ratgeber, Musterschreiben & mehr
Häufige Fragen zu den Tools
Die Nutzung dieser Tools stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage des dargestellten Rechtsstands (2026). Der konkrete Einzelfall — insbesondere Fristbeginn, Messung und Schadenshöhe — kann abweichen. Wünschen Sie Beratung, nehmen Sie bitte Kontakt auf — wir vermitteln an qualifizierte Partneranwälte.