7 Schritte · Reise & GesundheitFür Patienten

Behandlungsfehler geltend machen — in 7 Schritten.

Arzthaftung ist Beweisrecht. Wer die Patientenakte vollständig anfordert und die Beweisregeln des § 630h BGB kennt, kann Ansprüche durchsetzen — ohne medizinisches Vorwissen.

LexMart Redaktion9 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Geschuldet ist die Behandlung nach dem anerkannten fachlichen Standard, nicht der Heilungserfolg (§ 630a BGB).
  • Patienten haben Anspruch auf vollständige Einsicht in die Behandlungsdokumentation (§ 630g BGB).
  • Bei grobem Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast für die Kausalität um (§ 630h Abs. 5 BGB).
  • Ohne wirksame Aufklärung ist der Eingriff rechtswidrig — die Beweislast trägt die Behandlerseite.

Fristrechner: Verjährung Ihrer Ansprüche

Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehler erfahren haben. Tragen Sie diesen Zeitpunkt ein.

Verjährung tritt ein am
Gut zu wissen
3 Jahre
Richtwert — der Einzelfall kann abweichen

2.
Die Beweise

Behandlungsakte vollständig anfordern

§ 630g BGB

Fordern Sie die komplette Dokumentation an — Pflegedokumentation, Laborwerte, Bilddaten, OP-Berichte, Aufklärungsbögen.

  • Kopien dürfen gegen Kostenersatz verlangt werden.
  • Ergänzend hilft Art. 15 DSGVO.
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3.
Der Ansatz

Aufklärung prüfen

§ 630e BGB

Prüfen Sie, ob rechtzeitig, mündlich und über echte Alternativen aufgeklärt wurde — ein Formular allein genügt nicht.

  • Die Behandlerseite muss die Aufklärung beweisen.
  • Notieren Sie, was im Gespräch fehlte.
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4.
Die Hilfe

Krankenkasse und Medizinischen Dienst einbinden

§ 66 SGB V

Gesetzlich Versicherte können die Kasse um Unterstützung bitten; sie holt regelmäßig ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein — kostenfrei.

  • Antrag schriftlich mit Unterlagen stellen.
  • Das Gutachten ist ein starkes Argument.
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5.
Die Prüfung

Gutachterkommission anrufen

Kammer

Die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern prüfen kostenfrei; das Ergebnis bindet nicht, wirkt aber in Verhandlungen stark.

  • Verfahren hemmt die Verjährung.
  • Zustimmung der Behandlerseite ist teils erforderlich.
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6.
Die Forderung

Ansprüche beziffern und anmelden

Anspruch

Melden Sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungs-, Fahrt- und Pflegekosten sowie Haushaltsführungsschaden beim Haftpflichtversicherer an.

  • Bei Dauerschäden auch eine Rente prüfen.
  • Belege systematisch sammeln.
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7.
Das Gericht

Klage und Verjährung im Blick

Klage

Bleibt es bei der Ablehnung, folgt die Klage; achten Sie auf die dreijährige Verjährung und nutzen die Hemmung durch Verhandlungen.

  • Prozessrisiko und Rechtsschutz vorher klären.
  • Beweisverfahren kann sinnvoll sein.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Reise & Gesundheit
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Häufige Fragen

FAQ — Behandlungsfehler geltend machen

Wenn der anerkannte fachliche Standard unterschritten wurde — ein ausbleibender Heilungserfolg genügt nicht.
Grundsätzlich der Patient; § 630h BGB hilft mit Vermutungen, etwa bei Dokumentationslücken und groben Fehlern.
Ja, auf vollständige Einsicht und Abschriften (§ 630g BGB).
Ja, sie unterstützt bei der Verfolgung und holt regelmäßig ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein (§ 66 SGB V).
Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehler erfahren haben; absolut bis zu 30 Jahre.
Kontakt

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Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 630a bis 630h, 253, 195, 199 BGB, § 66 SGB V. Der Einzelfall kann abweichen.