7 Schritte · Geld & VersicherungenFür Versicherte

Berufsunfähigkeitsrente beantragen — in 7 Schritten.

Der Antrag auf BU-Rente entscheidet sich an einem Punkt: der Tätigkeitsbeschreibung. Wer sie präzise mit Zeitanteilen aufstellt, hat die stärkste Position — von Anfang an.

LexMart Redaktion9 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Berufsunfähig ist regelmäßig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausüben kann (§ 172 VVG).
  • Maßgeblich ist die konkrete letzte Tätigkeit — nicht das Berufsbild allgemein.
  • Arbeitsunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit; die Erwerbsminderungsrente folgt einem strengeren Maßstab.
  • Nach Anerkennung darf der Versicherer nur mit begründeter Änderungsmitteilung und Vergleichsbetrachtung einstellen.
2.
Der Kern

Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen

Kernpunkt

Listen Sie alle Einzeltätigkeiten mit prozentualem Zeitanteil, körperlichen und geistigen Anforderungen und Arbeitsumgebung auf.

  • Beispiel: 40 % Kundengespräche, 30 % Montage über Kopf.
  • Diese Tabelle ist Ihr wichtigstes Dokument.
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5.
Die Mitwirkung

Fragebögen sorgfältig beantworten

Mitwirkung

Antworten Sie vollständig, aber nur zur Sache; unbedachte Angaben zu Vorerkrankungen oder Nebentätigkeiten führen häufig zur Ablehnung.

  • Keine Angaben ins Blaue hinein.
  • Bei Zweifeln vorher rechtlich prüfen lassen.
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6.
Die Ablehnung

Ablehnung oder Vergleich prüfen

Prüfung

Prüfen Sie Anzeigepflichtvorwürfe, Verweisung, Umorganisation und den behaupteten BU-Grad — und unterschreiben Sie keinen Vergleich ungeprüft.

  • Zeitrentenvereinbarungen genau prüfen.
  • Beiträge während des Streits weiterzahlen oder stunden.
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7.
Danach

Nachprüfungsverfahren begleiten

Nachprüfung

Nach Anerkennung darf der Versicherer nachprüfen; eine Einstellung wirkt nur mit begründeter Änderungsmitteilung und Vergleichsbetrachtung für die Zukunft.

  • Änderungsmitteilungen inhaltlich prüfen.
  • Verjährung: drei Jahre ab Fälligkeit.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Geld & Versicherungen
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Häufige Fragen

FAQ — Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Nein. Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend; Berufsunfähigkeit verlangt eine dauerhafte Prognose.
Die Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen — daran müssen die ärztlichen Bewertungen anknüpfen.
Abstrakt meist nicht; eine konkrete Verweisung auf eine tatsächlich ausgeübte, gleichwertige Tätigkeit bleibt möglich.
Nur im Nachprüfungsverfahren mit begründeter Änderungsmitteilung und Vergleichsbetrachtung — wirksam für die Zukunft.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 19, 28, 172 ff. VVG, §§ 195, 199 BGB, Rechtsprechung des BGH zum Nachprüfungsverfahren. Der Einzelfall kann abweichen.