Anhörung ernst nehmen
Vor einer Minderung muss das Jobcenter Sie anhören (§ 24 SGB X). Nutzen Sie die Gelegenheit, den Sachverhalt und einen wichtigen Grund darzulegen — oft lässt sich die Sanktion so schon verhindern.
- Antworten Sie fristgerecht und schriftlich.
- Belege für Ihre Gründe gleich beifügen.