Eigentumsvorbehalt nachweisen
Prüfen Sie, ob der Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart ist (§ 449 BGB) — in Vertrag oder wirksam einbezogenen AGB, vor oder bei Lieferung. Nur dann bleibt die Ware Ihr Eigentum.
- Auftragsbestätigung, AGB-Einbeziehung und Lieferschein prüfen.
- Nachträglicher Vorbehalt allein auf der Rechnung genügt meist nicht.