Nachlass und Verbindlichkeiten erfassen
Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Werte und Schulden — Konten, Depots, Immobilien, Versicherungen, Betriebsvermögen, Bestattungskosten.
- Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig.
- Auch Pflichtteils- und Vermächtnislasten mindern die Steuer.