7 Schritte · Erbrecht Für Angehörige & Erben

Ein Angehöriger ist verstorben — was ist jetzt zu tun?

Neben der Trauer stehen plötzlich Formalitäten und Entscheidungen an — und manche sind fristgebunden. Wer ein überschuldetes Erbe nicht rechtzeitig ausschlägt, haftet mit dem eigenen Vermögen. Dieser Plan führt Sie ruhig und in der richtigen Reihenfolge durch den Erbfall.

LexMart Redaktion 10 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein vorhandenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB) — auch, wenn Sie nicht Erbe sind.
  • Mit dem Erbfall geht der Nachlass automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB) — inklusive der Schulden.
  • Ein überschuldetes Erbe können Sie binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (§ 1944 BGB). Danach gilt es als angenommen.
  • Den Erwerb müssen Sie dem Finanzamt binnen drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG) — Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad.

Fristenrechner: Wie lange haben Sie Zeit?

Tragen Sie das Datum ein, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben. Wir berechnen Ihre beiden wichtigsten Fristen.

Ausschlagung · § 1944 BGB
Erbschaftsteuer anzeigen · § 30 ErbStG

1.
Die ersten Tage

Formalitäten erledigen und das Testament abliefern

Sterbeurkunde Testament: unverzüglich

Zuerst stehen organisatorische Dinge an. Parallel gibt es eine oft unbekannte Pflicht: Jedes aufgefundene Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB) — unabhängig davon, ob Sie darin bedacht sind.

  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrere Ausfertigungen für Banken, Versicherungen, Behörden).
  • Testament / Erbvertrag suchen und beim Nachlassgericht abgeben — es darf nicht zurückgehalten werden.
  • Laufende Verträge und Fristen sichten (Miete, Versicherungen, Abos) — vorerst nichts vorschnell kündigen oder auflösen.
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2.
Wer erbt?

Die Erbfolge klären — Testament oder Gesetz

Testament § 1924 ff. BGB

Ob Sie Erbe sind — und zu welchem Anteil — richtet sich nach einem Testament oder Erbvertrag. Fehlt eine Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB): Erben sind zunächst Abkömmlinge und der Ehegatte, dann Eltern und deren Abkömmlinge.

  • Testament prüfen: Wer ist eingesetzt, gibt es Vermächtnisse, Auflagen oder eine Testamentsvollstreckung?
  • Ehegattenerbrecht & Güterstand beeinflussen die Quote (Zugewinngemeinschaft erhöht den Ehegattenanteil).
  • Enterbte nahe Angehörige haben unter Umständen einen Pflichtteil (dazu Schritt 6).
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3.
Die wichtigste Entscheidung

Annehmen oder ausschlagen? (§ 1944 BGB)

Frist: 6 Wochen ab Kenntnis § 1942, § 1944 BGB

Mit dem Erbfall geht der Nachlass automatisch auf Sie über — mitsamt den Schulden. Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, können Sie das Erbe ausschlagen. Die Frist beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB); sie beträgt sechs Monate bei Auslandsbezug.

Nichtstun bedeutet Annahme. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen — dann haften Sie grundsätzlich auch für die Schulden. Berechnen Sie Ihr Fristende oben im Fristenrechner.

Die Ausschlagung erfolgt zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt. Bei unklarer Lage kommen auch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz als Haftungsbegrenzung in Betracht.

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4.
Überblick verschaffen

Den Nachlass sichern und ein Verzeichnis anlegen

Werte sichern Vermögen & Schulden

Bevor Sie über Annahme oder Ausschlagung endgültig entscheiden, brauchen Sie einen Überblick. Erstellen Sie ein Nachlassverzeichnis: Aktiva und Passiva gegenüberstellen.

  • Vermögen: Konten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Bargeld, Forderungen, Lebensversicherungen.
  • Verbindlichkeiten: Kredite, offene Rechnungen, Bürgschaften, Steuerschulden.
  • Werte sichern: Wohnung sichern, Wertsachen dokumentieren, Post umleiten, laufende Kosten im Blick behalten.
  • Digitalen Nachlass erfassen: Online-Konten, Verträge, Abonnements.
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5.
Handlungsfähig werden

Die Erbenstellung nachweisen (Erbschein & Co.)

Erbschein § 2353 BGB

Um über Konten und Immobilien zu verfügen, müssen Sie sich als Erbe ausweisen. Der Erbschein (§ 2353 BGB) ist der klassische Nachweis — nicht immer aber nötig.

  • Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht Banken und dem Grundbuchamt häufig aus — dann sparen Sie den Erbschein.
  • Eine Konto- oder Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus ermöglicht den sofortigen Bankzugang.
  • Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht; die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
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6.
Wenn mehrere beteiligt sind

Erbengemeinschaft und Pflichtteil regeln

Erbengemeinschaft § 2303 BGB

Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Das führt oft zu Streit — planen Sie die Auseinandersetzung frühzeitig.

  • Pflichtteil: Enterbte nahe Angehörige (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) haben Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld (§ 2303 BGB).
  • Auskunft verlangen: Pflichtteilsberechtigte können ein Nachlassverzeichnis fordern, um den Anspruch zu beziffern.
  • Verjährung beachten: Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis.
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7.
Fristen & Durchsetzung

Erbschaftsteuer anzeigen und Rechte sichern

Steuer: 3 Monate Anwaltliche Hilfe

Den Erwerb von Todes wegen müssen Sie dem Finanzamt binnen drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG). Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von den Freibeträgen ab: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 € — je nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt.

Bei größeren, unklaren oder streitigen Nachlässen lohnt anwaltliche Begleitung. Die Redaktion vermittelt bei Bedarf an einen Partneranwalt im Erbrecht. Ein Kostenrisiko im Streit lässt sich über eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe abdecken.

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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Erbrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Erbfall & Nachlass

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe (§ 1944 BGB). Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen.
Grundsätzlich ja. Mit dem Erbfall geht der gesamte Nachlass auf Sie über (§ 1922 BGB), also auch Verbindlichkeiten. Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie fristgerecht ausschlagen oder die Haftung über Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz begrenzen.
Ja. Wer ein Testament in Besitz hat, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB) — unabhängig davon, ob man selbst bedacht ist. Das Zurückhalten kann Schadensersatzpflichten und strafrechtliche Folgen auslösen.
Nicht zwingend. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll wird von Banken und dem Grundbuchamt häufig anerkannt. Auch eine Bankvollmacht über den Tod hinaus kann den Erbschein ersparen. Bei nur privatschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird er dagegen oft verlangt.
Binnen drei Monaten ab Kenntnis vom Erwerb (§ 30 ErbStG). Ob Steuer anfällt, hängt von den Freibeträgen ab (Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, weiter entfernte Verwandte deutlich weniger).
Nahe Angehörige (Abkömmlinge, Ehegatte, unter Umständen Eltern) haben trotz Enterbung einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zahlbar in Geld (§ 2303 BGB). Sie können vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen, um den Anspruch zu beziffern.
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Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis. Bei eilbedürftigen Fristen wenden Sie sich bitte unmittelbar an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz, Rechtsprechung und Kommentarliteratur ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (BGB, ErbStG), dejure.org, Nachlassgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.