Formalitäten erledigen und das Testament abliefern
Zuerst stehen organisatorische Dinge an. Parallel gibt es eine oft unbekannte Pflicht: Jedes aufgefundene Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB) — unabhängig davon, ob Sie darin bedacht sind.
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrere Ausfertigungen für Banken, Versicherungen, Behörden).
- Testament / Erbvertrag suchen und beim Nachlassgericht abgeben — es darf nicht zurückgehalten werden.
- Laufende Verträge und Fristen sichten (Miete, Versicherungen, Abos) — vorerst nichts vorschnell kündigen oder auflösen.