Vorwurf und Rechtsfolge prüfen
Prüfen Sie, welcher Verstoß vorgeworfen wird und ob das Fahrverbot als Regelfolge oder wegen Beharrlichkeit verhängt wird.
- Beharrlichkeit: erneuter Verstoß innerhalb eines Jahres.
- Punkte und Geldbuße getrennt prüfen.
Ein Fahrverbot kann den Job kosten. Manchmal lässt es sich gegen eine höhere Geldbuße abwenden — dafür braucht es einen konkret belegten Härtefall und den Einspruch binnen zwei Wochen.
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids eingehen. Tragen Sie das Zustellungsdatum ein.
Prüfen Sie, welcher Verstoß vorgeworfen wird und ob das Fahrverbot als Regelfolge oder wegen Beharrlichkeit verhängt wird.
Legen Sie binnen zwei Wochen Einspruch ein — zunächst ohne Begründung, verbunden mit dem Antrag auf Akteneinsicht.
Prüfen Sie Eichung, Bedienung, Messstelle, Beschilderung und Zuordnung — fällt der Vorwurf, fällt auch das Fahrverbot.
Belegen Sie die drohende existenzielle Härte konkret: Arbeitgeberbescheinigung, Fahrtenbedarf, fehlende Alternativen, Kündigungsandrohung.
Regen Sie schriftlich an, vom Fahrverbot abzusehen und stattdessen die Geldbuße zu erhöhen — häufig auf das Doppelte.
Bringen Sie alle Nachweise mit; das Gericht kann Fahrverbot und Geldbuße neu bewerten, aber auch verschärfen.
Bleibt es beim Fahrverbot, können Sie bei erstmaligem Verbot den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb von vier Monaten selbst wählen.