Insolvenzeröffnung und Frist erkennen
Prüfen Sie den Eröffnungsbeschluss: Er nennt Verwalter, Anmeldefrist und Prüfungstermin (§ 28 InsO). Veröffentlicht wird er unter insolvenzbekanntmachungen.de.
- Als bekannter Gläubiger werden Sie meist angeschrieben.
- Notieren Sie Anmeldefrist und Prüfungstermin sofort.