7 Schritte · Gewerberecht Für Gastronomen & Gründer

Gaststättenerlaubnis beantragen — in 7 Schritten zur Eröffnung.

Wer Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, braucht mehr als eine Gewerbeanmeldung. Beim Ausschank von Alkohol verlangen die meisten Bundesländer eine Erlaubnis oder mindestens eine besondere Anzeige. Seit der Föderalismusreform 2006 ist das Gaststättenrecht Ländersache — das Bundes-GastG gilt nur, soweit ein Land keine eigene Regelung getroffen hat. Dieser Plan führt Sie durch beide Ebenen.

LexMart Redaktion 11 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Gaststättenrecht ist Landesrecht. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Bundesland eine Erlaubnis verlangt oder nur eine Anzeige genügt — die Anforderungen unterscheiden sich deutlich.
  • Wo eine Erlaubnis nötig ist, wird sie versagt bei fehlender Zuverlässigkeit, ungeeigneten Räumen oder fehlendem Unterrichtungsnachweis der IHK (§ 4 GastG).
  • Die Erlaubnis ist betriebs- und personenbezogen: Sie gilt für die genannte Person, die Betriebsart und die konkreten Räume — Änderungen brauchen eine neue Erlaubnis.
  • Parallel laufen Baurecht (Nutzungsänderung), Immissionsschutz (TA Lärm) und Lebensmittelhygiene. Ohne diese Freigaben hilft die Erlaubnis allein nicht.

Fristrechner: Wann ist die Behörde untätig?

Tragen Sie ein, wann Ihr vollständiger Antrag eingegangen ist. Wird ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden — in der Regel drei Monate —, ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 75 VwGO).

Untätigkeitsklage möglich ab · § 75 VwGO
Gut zu wissen
3 Monate
Regelfrist des § 75 VwGO

1.
Der Ausgangspunkt

Erlaubnis oder Anzeige? Landesrecht klären

LandesrechtGastG

Fragen Sie bei der zuständigen Stelle — je nach Land Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Landratsamt — ausdrücklich nach dem anwendbaren Gesetz. Einige Länder haben eigene Gaststättengesetze erlassen und die Erlaubnispflicht auf den Alkoholausschank beschränkt oder durch eine Anzeigepflicht ersetzt; andere wenden weiter das Bundes-GastG an.

  • Alkoholfreier Betrieb (Café, Imbiss, Bistro ohne Ausschank) ist vielfach nur anzeige- und gewerberechtlich relevant.
  • Straußwirtschaft, Vereins- und Kantinenbetrieb sowie Feste unterliegen Sonderregeln — auch die vorübergehende Erlaubnis für Veranstaltungen (§ 12 GastG).
  • Zuständige Stelle und Formulare früh erfragen; die Bearbeitung dauert häufig mehrere Wochen bis Monate.
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2.
Die Voraussetzungen

Zuverlässigkeit, Räume und Unterrichtung

§ 4 GastGRäume

Wo eine Erlaubnis erforderlich ist, wird sie versagt, wenn Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen, die Räume nicht geeignet sind oder der Unterrichtungsnachweis fehlt (§ 4 Abs. 1 GastG). Prüfen Sie alle drei Punkte, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

  • Zuverlässigkeit: relevant sind unter anderem Straftaten mit Bezug zum Gewerbe, Verstöße gegen Jugendschutz und Steuerrückstände.
  • Räume: Sanitäranlagen, Barrierefreiheit, Rettungswege, Belüftung, ausreichende Größe — die Anforderungen ergeben sich aus Bau- und Landesrecht.
  • Unterrichtungsnachweis der IHK: Kurzschulung zu lebensmittelrechtlichen Pflichten (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG); bestimmte Berufsabschlüsse ersetzen ihn.
  • Stellvertretung: Wer nicht selbst leitet, braucht eine Stellvertretungserlaubnis für die verantwortliche Person (§ 9 GastG).
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3.
Vorbereitung

Unterlagen und Nachweise zusammenstellen

NachweiseGebühren

Der Antrag steht und fällt mit der Vollständigkeit. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren am häufigsten — und die Frist des § 75 VwGO läuft erst ab dem vollständigen Antrag sinnvoll.

  • Führungszeugnis (Belegart O) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO) — beide werden zur Behörde gesandt.
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und ggf. Auskünfte zu Sozialabgaben.
  • Raumunterlagen: Grundriss mit Sitzplätzen, Nutzungsart, Sanitärplan, gegebenenfalls Stellplatznachweis und Brandschutzkonzept.
  • Unterrichtungsnachweis, Miet- oder Pachtvertrag sowie bei Gesellschaften Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste.
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4.
Der entscheidende Schritt

Antrag stellen und Eingang dokumentieren

vor EröffnungBehörde

Reichen Sie den Antrag frühzeitig vor der geplanten Eröffnung ein — mehrere Wochen bis Monate sind realistisch, weil Registerauskünfte und Beteiligungen anderer Ämter Zeit brauchen. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

  • Vorläufige Erlaubnis: Manche Länder erlauben einen vorläufigen Betrieb bis zur Entscheidung (§ 11 GastG bzw. Landesrecht) — ausdrücklich beantragen.
  • Vorübergehende Erlaubnis für Feste und Veranstaltungen ist gesondert und kurzfristiger zu beantragen (§ 12 GastG).
  • Kein Betrieb ohne Erlaubnis: Der ungenehmigte Ausschank ist bußgeldbewehrt und begründet Zweifel an der Zuverlässigkeit.
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5.
Parallel klären

Baurecht, Lärmschutz und Hygiene

NutzungsänderungTA Lärm

Die Gaststättenerlaubnis ersetzt keine Baugenehmigung. Wird ein Laden zur Gaststätte, liegt regelmäßig eine Nutzungsänderung vor, die nach der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungspflichtig ist. Dazu treten Lärmschutz und Lebensmittelrecht.

  • Nutzungsänderung beantragen und die planungsrechtliche Zulässigkeit prüfen (§§ 30, 34 BauGB, BauNVO) — insbesondere im Wohngebiet.
  • Immissionsschutz: Musik, Lüftung, Gästeverkehr und Außenbereich werden an der TA Lärm gemessen; Auflagen zu Sperrzeiten und Außengastronomie sind üblich.
  • Lebensmittelhygiene: Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, HACCP-Konzept, Schulungen (VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 IfSG).
  • Brandschutz und Rettungswege abstimmen; bei größeren Betrieben ist ein Brandschutznachweis erforderlich.
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6.
Nach dem Bescheid

Auflagen und Nebenbestimmungen prüfen

§ 5 GastG§ 36 VwVfG

Die Erlaubnis kommt selten „nackt“: Sie enthält Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) und kann jederzeit mit Auflagen versehen werden (§ 5 GastG) — etwa zu Sperrzeiten, Lärmpegeln, Außenbestuhlung oder Personenzahl. Auflagen sind selbstständig anfechtbar.

  • Wirtschaftlichkeit prüfen: Eine zu enge Sperrzeit oder ein niedriger Lärmpegel kann das Konzept tragen oder scheitern lassen.
  • Widerspruch gegen einzelne Auflagen statt gegen die Erlaubnis insgesamt — so bleibt die Erlaubnis unangetastet.
  • Verhältnismäßigkeit rügen: Auflagen müssen erforderlich und angemessen sein; Alternativen (Schallschutz, Türsteher, Personenbegrenzung) benennen.
  • Fristen beachten: Auch gegen Auflagen läuft die Monatsfrist des § 70 VwGO.
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7.
Fallnetz

Pflichten im laufenden Betrieb

§ 9 JuSchGSperrzeit

Nach der Eröffnung entscheidet die Betriebsführung darüber, ob die Erlaubnis Bestand hat. Sie kann bei nachträglicher Unzuverlässigkeit oder wiederholten Verstößen zurückgenommen oder widerrufen werden (§ 15 GastG, §§ 48, 49 VwVfG).

  • Jugendschutz konsequent umsetzen (§ 9 JuSchG) — Verstöße sind der häufigste Anlass für Auflagen und Widerruf.
  • Sperrzeit und Nichtraucherschutz nach Landesrecht einhalten; Aushänge und Personalunterweisung dokumentieren.
  • Änderungen anzeigen: Betriebsart, Räume, Stellvertretung oder Inhaberwechsel erfordern neue Erlaubnis oder Anzeige.
  • Preisangaben und Kennzeichnung: Preisverzeichnis, Allergene und Zusatzstoffe korrekt ausweisen.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Gewerberecht
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Häufige Fragen

FAQ — Gaststättenerlaubnis

In vielen Bundesländern nein. Die Erlaubnispflicht knüpft dort an den Ausschank alkoholischer Getränke an; ein alkoholfreier Betrieb ist lediglich anzeige- und gewerberechtlich zu behandeln. Da das Gaststättenrecht Landesrecht ist, müssen Sie das für Ihr Land konkret klären.
Eine kurze Schulung der IHK zu den lebensmittelrechtlichen Pflichten in der Gastronomie (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG). Sie wird ohne Prüfung bescheinigt. Bestimmte Berufsabschlüsse — etwa in gastgewerblichen Ausbildungsberufen — ersetzen sie.
Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten, weil Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Finanzamt sowie Bau-, Lebensmittel- und Brandschutzbehörden beteiligt werden. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist — regelmäßig drei Monate —, ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 75 VwGO).
Nur mit einer vorläufigen Erlaubnis, soweit das Landesrecht sie vorsieht (vgl. § 11 GastG). Ohne Erlaubnis auszuschenken ist bußgeldbewehrt und begründet zusätzlich Zweifel an der Zuverlässigkeit — beantragen Sie die vorläufige Gestattung deshalb ausdrücklich.
Nein. Beide Verfahren laufen getrennt. Wird ein Laden zur Gaststätte, ist das regelmäßig eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nach der Landesbauordnung. Ohne diese Genehmigung droht eine Nutzungsuntersagung — trotz gültiger Gaststättenerlaubnis.
Ja. Auflagen sind selbstständig anfechtbar; Sie können gezielt gegen einzelne Nebenbestimmungen Widerspruch einlegen, ohne die Erlaubnis insgesamt anzugreifen. Argumentieren Sie mit der Verhältnismäßigkeit und schlagen Sie mildere Mittel wie Schallschutz oder Personenbegrenzung vor. Es gilt die Monatsfrist des § 70 VwGO.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (GastG, GewO, VwVfG, VwGO, BauGB, BauNVO, JuSchG, IfSG), Landesgaststättengesetze, TA Lärm, VO (EG) Nr. 852/2004. Der Einzelfall kann abweichen.