7 Schritte · MedienrechtFür Betroffene

Gegendarstellung durchsetzen — in 7 Schritten.

Ein Medium hat eine falsche Tatsachenbehauptung über Sie verbreitet? Mit der Gegendarstellung erzwingen Sie, dass Ihre Sicht an gleicher Stelle abgedruckt wird — unabhängig davon, wer recht hat. So gehen Sie vor.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 22. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Gegendarstellungsanspruch richtet sich gegen Tatsachenbehauptungen, nicht gegen Meinungen; er steht in den Landespressegesetzen und im Medienstaatsvertrag.
  • Die Gegendarstellung muss sich auf Tatsachen beschränken, vom Betroffenen unterschrieben und unverzüglich verlangt werden.
  • Das Medium muss sie ohne Einschaltungen an vergleichbarer Stelle abdrucken — auf den Wahrheitsgehalt kommt es nicht an.
  • Daneben können Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz treten (§§ 823, 1004 BGB).

Fristrechner: Wann sollten Sie spätestens verlangen?

Die Landespressegesetze setzen kurze Fristen. Als vorsichtiger Richtwert gelten zwei Wochen ab Kenntnis — der genaue Wert hängt vom Landesgesetz ab.

Vorsorglich verlangen bis · Richtwert
Gut zu wissen
2 Wochen
Richtwert; je Landesgesetz bis zu 3 Monate

1.
Die Weichen

Tatsachenbehauptung identifizieren

Presserecht

Prüfen Sie, ob eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung vorliegt — nur diese ist gegendarstellungsfähig, Meinungen und Werturteile sind es nicht.

  • Zitieren Sie die beanstandete Passage wörtlich.
  • Sichern Sie den Beitrag mit Datum und Fundstelle.
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2.
Die Betroffenheit

Eigene Betroffenheit belegen

Betroffener

Nur wer durch die Behauptung individuell betroffen ist, kann eine Gegendarstellung verlangen. Halten Sie fest, wie Sie erkennbar gemeint sind.

  • Auch identifizierbare, nicht namentlich Genannte können betroffen sein.
  • Bei Unternehmen handelt der Vertretungsberechtigte.
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3.
Der Text

Gegendarstellung formulieren

Tatsachen

Formulieren Sie knapp und nur zu den Tatsachen. Keine Meinungen, keine Beschimpfungen — sonst ist die Gegendarstellung unzulässig.

  • Sie muss im Umfang angemessen zur Erstmitteilung sein.
  • Das Original unterschreiben und datieren.
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4.
Die Frist

Unverzüglich verlangen

unverzüglich

Verlangen Sie den Abdruck unverzüglich — die Landespressegesetze setzen kurze Grenzen (je nach Land etwa zwei Wochen bis drei Monate ab Kenntnis). Warten Sie nicht.

  • Fügen Sie die unterschriebene Gegendarstellung im Original bei.
  • Bewahren Sie den Sendenachweis auf.
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5.
Die Zuleitung

An das richtige Medium senden

Zuleitung

Richten Sie die Gegendarstellung an den verantwortlichen Redakteur oder Verlag bzw. Anbieter. Bei Online-Angeboten gilt der Medienstaatsvertrag.

  • Zuständig ist das Impressum des Mediums.
  • Fordern Sie den Abdruck an vergleichbarer Stelle.
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6.
Bei Weigerung

Abdruck erzwingen

Verfügung

Verweigert das Medium den Abdruck oder verändert es den Text, können Sie den Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen — dafür gilt besondere Eile.

  • Der Antrag geht an das zuständige Landgericht.
  • Anwaltliche Hilfe ist hier meist sinnvoll.
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7.
Darüber hinaus

Unterlassung und Ersatz prüfen

§§ 823, 1004 BGB

Neben der Gegendarstellung kommen Unterlassung, Berichtigung/Widerruf und Geldentschädigung in Betracht, wenn die Berichterstattung rechtswidrig war.

  • Die Gegendarstellung sagt nichts über die Wahrheit aus.
  • Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB).
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Medienrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Gegendarstellung

Nur gegen Tatsachenbehauptungen, nicht gegen Meinungen oder Werturteile. Sie zwingt das Medium, Ihre Gegendarstellung abzudrucken — unabhängig davon, was wahr ist.
Unverzüglich. Die Landespressegesetze setzen kurze Fristen (je nach Land etwa zwei Wochen bis drei Monate ab Kenntnis).
Nein. Sie muss sich auf Tatsachen beschränken und darf keine Wertungen oder Beschimpfungen enthalten, sonst ist sie unzulässig.
Ja, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind — ohne Einschaltungen und an vergleichbarer Stelle. Auf den Wahrheitsgehalt kommt es nicht an.
Dann können Sie den Abdruck per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht durchsetzen. Wegen der Eilbedürftigkeit ist anwaltliche Hilfe ratsam.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 22. Juli 2026. Quellen u. a.: Landespressegesetze, Medienstaatsvertrag (MStV), §§ 823, 1004 BGB, Rechtsprechung der Land- und Oberlandesgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.