Anspruch klären
Anspruch haben Personen ab der Regelaltersgrenze oder ab 18 Jahren bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, wenn Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken (§ 41 SGB XII).
- Die volle Erwerbsminderung muss auf Dauer festgestellt sein.
- Wer erwerbsfähig ist, erhält stattdessen Bürgergeld nach dem SGB II.