7 Schritte · Sozialrecht Für Ältere & Erwerbsgeminderte

Grundsicherung im Alter beantragen — in 7 Schritten.

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, sichert die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Existenzminimum. Dieser Plan führt Sie vom Anspruch über den Antrag beim Sozialamt bis zum geprüften Bescheid.

LexMart Redaktion 8 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Anspruch haben Personen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit zu geringem Einkommen (§ 41 SGB XII).
  • Der Bedarf umfasst Regelbedarf, Unterkunft und Mehrbedarfe (§ 42 SGB XII).
  • Unterhalt von Kindern/Eltern bleibt bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 € außer Betracht (§ 43 Abs. 5 SGB XII).
  • Zuständig ist das Sozialamt; gegen den Bescheid gilt die Monatsfrist für den Widerspruch (§ 84 SGG).

Fristrechner: Bis wann muss Ihr Widerspruch eingehen?

Ist der Bescheid falsch, zählt jeder Tag. Tragen Sie das Bescheiddatum ein — bei Postbescheiden gilt die Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 SGB X); die Monatsfrist läuft ab diesem Tag.

Widerspruch spätestens bis · § 84 SGG
Gut zu wissen
1 Monat
Frist ab Bekanntgabe (§ 84 SGG)

1.
Der Ausgangspunkt

Anspruch klären

§ 41 SGB XIIBedürftigkeit

Anspruch haben Personen ab der Regelaltersgrenze oder ab 18 Jahren bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, wenn Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken (§ 41 SGB XII).

  • Die volle Erwerbsminderung muss auf Dauer festgestellt sein.
  • Wer erwerbsfähig ist, erhält stattdessen Bürgergeld nach dem SGB II.
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2.
Die Rechnung

Bedarf ermitteln

§ 42 SGB XIIUnterkunft

Der Bedarf umfasst den Regelbedarf, die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 42 SGB XII).

  • Mehrbedarfe z. B. bei Gehbehinderung (Merkzeichen G) beachten.
  • Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.
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3.
Der Startschuss

Antrag beim Sozialamt stellen

Sozialamtab Antragsmonat

Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt (Träger der Sozialhilfe). Leistungen werden in der Regel ab dem Ersten des Antragsmonats gewährt.

  • Rentenbescheid, Kontoauszüge und Mietvertrag beifügen.
  • Die Rentenversicherung informiert Berechtigte teils aktiv.
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4.
Die Prüfung

Vermögen und Unterhalt prüfen

§ 90 SGB XII§ 43 SGB XII

Geschützt bleibt ein Schonvermögen (§ 90 SGB XII). Der Unterhaltsrückgriff auf Kinder oder Eltern entfällt, solange deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt (§ 43 Abs. 5 SGB XII).

  • Angemessenes Hausgrundstück bleibt in der Regel geschützt.
  • Der Unterhaltsrückgriff ist bei der Grundsicherung stark eingeschränkt.
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5.
Die Kontrolle

Bescheid prüfen

BerechnungEinkommen

Prüfen Sie, ob Bedarf, Einkommen und Unterkunftskosten richtig angesetzt wurden. Fehler entstehen oft bei der Anrechnung von Renten oder der Angemessenheit der Miete.

  • Mehrbedarfe und Versicherungsbeiträge kontrollieren.
  • Angemessenheit der Unterkunftskosten prüfen.
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6.
Bei Fehlern

Widerspruch gegen den Bescheid

§ 84 SGG1 Monat

Ist der Bescheid falsch, legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) — kostenfrei, Rechtsweg zum Sozialgericht.

  • Fristwahrend einlegen und die Berechnung beanstanden.
  • Bei akuter Notlage: Eilantrag (§ 86b SGG).
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7.
Fallnetz

Weitere Wege und Nachlauf

§ 44 SGB X§ 88 SGG

War der Bescheid rechtswidrig, korrigiert der Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) auch bestandskräftige Bescheide. Bleibt das Amt untätig, hilft die Untätigkeitsklage (§ 88 SGG).

  • Grundsicherung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
  • Änderungen bei Einkommen oder Miete umgehend melden.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Sozialrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Grundsicherung im Alter

Personen ab der Regelaltersgrenze oder ab 18 bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, wenn Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken (§ 41 SGB XII).
In der Regel nicht: Der Unterhaltsrückgriff entfällt, solange das Jahreseinkommen der Kinder unter 100.000 Euro liegt (§ 43 Abs. 5 SGB XII).
Ein Schonvermögen bleibt geschützt (§ 90 SGB XII), ebenso ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück.
Regelbedarf, angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 42 SGB XII).
Bürgergeld erhalten Erwerbsfähige (SGB II). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen ab Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (SGB XII).
Binnen eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG); bei akuter Notlage kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht (§ 86b SGG).
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (SGB XII, X, SGG), dejure.org, Sozialgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.