7 Schritte · ArbeitsrechtFür Arbeitnehmer

Ausstehenden Lohn einklagen — in 7 Schritten.

Der Lohn kommt nicht, kommt zu spät oder unvollständig? Wer die Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag kennt, verliert keinen Cent — wer sie versäumt, verliert alles. So gehen Sie vor.

LexMart Redaktion9 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Lohn ist zu dem im Vertrag bestimmten Termin fällig, im Zweifel nach der Arbeitsleistung (§ 614 BGB).
  • Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen von drei Monaten — danach ist der Anspruch endgültig verloren.
  • Ab Fälligkeit können Verzugszinsen und eine Verzugspauschale in Betracht kommen.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sichert das Insolvenzgeld die letzten drei Monate.

Fristrechner: Ausschlussfrist für die Geltendmachung

Die meisten Verträge verlangen die schriftliche Geltendmachung binnen drei Monaten ab Fälligkeit. Tragen Sie den Fälligkeitstag des offenen Lohns ein.

Geltendmachung meist nötig bis
Gut zu wissen
3 Monate
Richtwert — der Einzelfall kann abweichen

1.
Die Grundlage

Offenen Betrag beziffern

Abrechnung

Stellen Sie Monat für Monat gegenüber, was geschuldet und was gezahlt wurde — inklusive Zuschläge, Provisionen und Urlaubsentgelt.

  • Ziehen Sie Lohnabrechnungen und Kontoauszüge bei.
  • Halten Sie den Bruttoanspruch und die Netto-Zahlung getrennt.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
2.
Der Zeitdruck

Ausschlussfristen im Vertrag prüfen

Frist

Suchen Sie im Arbeits- und Tarifvertrag nach Verfall- oder Ausschlussklauseln und notieren Sie die Fristen der ersten und zweiten Stufe.

  • Dreimonatsfristen sind der Standard.
  • Zu kurze oder mindestlohnwidrige Klauseln können unwirksam sein.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
3.
Die Geltendmachung

Lohn schriftlich geltend machen

Textform

Machen Sie den Anspruch bezifferten schriftlich geltend und setzen Sie eine Zahlungsfrist von zehn bis 14 Tagen.

  • Nennen Sie Monat, Betrag und Rechtsgrund.
  • Versenden Sie nachweisbar und behalten eine Kopie.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
4.
Der Verzug

Verzug begründen und Zinsen fordern

Verzug

Nach Fristablauf tritt Verzug ein; ab dann können Sie Zinsen und den Verzögerungsschaden verlangen.

  • Dokumentieren Sie Zugang und Fristablauf.
  • Halten Sie Mahnkosten und Zinsen getrennt fest.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
5.
Der Druck

Zurückbehaltungsrecht prüfen

§ 320 BGB

Bei erheblichem Lohnrückstand kann die Arbeitsleistung zurückbehalten werden — das ist aber riskant und sollte vorher geprüft werden.

  • Kündigen Sie die Zurückbehaltung vorher schriftlich an.
  • Bei Fehleinschätzung droht eine Kündigung.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
6.
Das Gericht

Klage beim Arbeitsgericht

Zahlungsklage

Reichen Sie Zahlungsklage beim Arbeitsgericht ein — dort gibt es keine Gerichtskostenvorschusspflicht und zunächst einen Gütetermin.

  • Zweite Stufe der Ausschlussfrist beachten.
  • Der Gütetermin führt oft zu einer Zahlungsvereinbarung.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
7.
Die Notlage

Insolvenzgeld und Sicherung prüfen

Insolvenzgeld

Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig, sichert das Insolvenzgeld die letzten drei Monate — der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.

  • Antragsfrist: zwei Monate nach dem Insolvenzereignis.
  • Melden Sie Forderungen zusätzlich zur Insolvenztabelle an.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Arbeitsrecht
Mehr aus „7 Schritte zu Ihrem Recht”
Häufige Fragen

FAQ — Ausstehenden Lohn einklagen

Zu dem im Vertrag bestimmten Termin, im Zweifel nach Leistung der Arbeit (§ 614 BGB) — üblich ist der letzte Bankarbeitstag des Monats.
Eine Vertrags- oder Tarifklausel, nach der Ansprüche binnen kurzer Zeit — meist drei Monate — schriftlich geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.
Bei erheblichem Rückstand grundsätzlich ja, aber nur nach Ankündigung und Prüfung — sonst droht eine Kündigung.
Ab Verzug ja, zusätzlich kommt der Verzögerungsschaden in Betracht.
Insolvenzgeld sichert die letzten drei Monate; der Antrag ist binnen zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen.
Kontakt

Anfrage zu ausstehendem Lohn

Pflichtfelder sind mit * markiert. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt und an anfrage@lexmart.de übermittelt.

Vielen Dank. Ihre Anfrage wird an anfrage@lexmart.de übermittelt – Ihr E-Mail-Programm öffnet sich mit der vorausgefüllten Nachricht. Wir leiten Ihr Anliegen weiter und vermitteln bei individuellem Beratungsbedarf an eine Beratungsstelle oder einen qualifizierten Partneranwalt.

Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 611a, 614, 286, 288, 320 BGB, § 165 SGB III, Rechtsprechung des BAG zu Ausschlussfristen. Der Einzelfall kann abweichen.