7 Schritte · Insolvenzrecht Für Schuldner

Lohnpfändung abwehren — in 7 Schritten zum richtigen Freibetrag.

Bei einer Lohnpfändung bleibt Ihnen das pfändungsfreie Existenzminimum. Ob der Arbeitgeber richtig rechnet, sollten Sie prüfen. Dieser Plan zeigt, wie Sie Freigrenzen sichern und den Freibetrag erhöhen.

LexMart Redaktion 8 Min. Lesezeit Stand: 16. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitseinkommen ist nur oberhalb der Pfändungsfreigrenze pfändbar (§ 850c ZPO).
  • Jede Unterhaltspflicht erhöht den geschützten Betrag.
  • Bestimmte Bezüge (z. B. Teile von Überstunden, Spesen, Weihnachtsgeld) sind ganz oder teilweise unpfändbar (§ 850a ZPO).
  • Bei besonderem Bedarf kann das Gericht den Freibetrag erhöhen (§ 850f ZPO).

Pfändungsschutz beim Einkommen

Nicht das gesamte Einkommen ist pfändbar. Diese Grundsätze schützen Ihr Existenzminimum:

Grundschutz
§ 850c ZPO
Pfändungsfreigrenze
Erhöhung
Unterhalt
je Unterhaltspflicht
Anpassung
jährlich
PfändungsfreigrenzenVO

Die pfändungsfreien Beträge werden jährlich (jeweils zum 1. Juli) angepasst. Unterhaltspflichten erhöhen den geschützten Betrag. Bestimmte Bezüge sind ganz oder teilweise unpfändbar (§ 850a ZPO).

1.
Der Ausgangspunkt

Pfändungsbeschluss verstehen

PfÜBDrittschuldner

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) verpflichtet Ihren Arbeitgeber als Drittschuldner, den pfändbaren Teil einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen. Prüfen Sie Gläubiger, Forderung und Titel.

  • Titel, Höhe und Aktenzeichen kontrollieren.
  • Der Arbeitgeber darf nur den pfändbaren Teil abführen.
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2.
Die Berechnung

Pfändungsfreigrenze prüfen

§ 850c ZPONetto

Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber die Pfändungsfreigrenze richtig anwendet (§ 850c ZPO). Fehler bei Nettoberechnung und Freibeträgen sind häufig.

  • Maßgeblich ist das pfändbare Nettoeinkommen.
  • Die Tabellen werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
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3.
Die Erhöhung

Unterhaltspflichten geltend machen

§ 850c ZPOmehr Freibetrag

Jede Unterhaltspflicht (Kinder, Ehegatte) erhöht den geschützten Betrag. Weisen Sie Ihre Unterhaltspflichten gegenüber Arbeitgeber und Gericht nach.

  • Nachweise: Geburtsurkunden, Unterhaltstitel, Meldebescheinigung.
  • Nicht berücksichtigte Unterhaltspflichten kosten bares Geld.
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4.
Der Sonderschutz

Unpfändbare Bezüge schützen

§ 850a ZPOZulagen

Bestimmte Bezüge sind besonders geschützt: die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld (bis zu Grenzen), Aufwandsentschädigungen und Spesen (§ 850a ZPO).

  • Prüfen, ob der Arbeitgeber diese Bezüge zu Unrecht einbezieht.
  • Sozialleistungen genießen eigenen Pfändungsschutz.
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5.
Bei Bedarf

Freibetrag beim Gericht erhöhen

§ 850f ZPOEinzelfall

Bei besonderem Bedarf (z. B. höhere Wohnkosten, Krankheit) kann das Vollstreckungsgericht den pfändungsfreien Betrag erhöhen (§ 850f ZPO).

  • Antrag mit Nachweisen zum konkreten Mehrbedarf begründen.
  • Auch bei Pfändung wegen Unterhalts gelten besondere Regeln (§ 850d ZPO).
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6.
Der Kontoschutz

Konto über P-Konto absichern

§ 850k ZPOP-Konto

Damit der geschützte Lohn auch auf dem Konto nicht gepfändet wird, wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto um (§ 850k ZPO).

  • Lohnpfändungsschutz und Kontopfändungsschutz greifen getrennt.
  • Ohne P-Konto kann der ausgezahlte Lohn auf dem Konto gepfändet werden.
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7.
Fallnetz

Grundsätzliche Lösung angehen

EinigungInsolvenz

Eine Lohnpfändung ist ein Symptom der Überschuldung. Nachhaltig helfen die außergerichtliche Einigung oder die Privatinsolvenz — dort ruhen Einzelpfändungen.

  • Mit Verfahrenseröffnung entfällt die einzelne Lohnpfändung.
  • Schuldnerberatung frühzeitig einbeziehen.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Insolvenzrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Lohnpfändung

Nur der Teil oberhalb der Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO). Die Freibeträge steigen mit jeder Unterhaltspflicht und werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Ja. Jede gesetzliche Unterhaltspflicht erhöht den geschützten Betrag. Weisen Sie Ihre Unterhaltspflichten gegenüber Arbeitgeber und Gericht nach.
Weihnachtsgeld ist bis zu einer Grenze unpfändbar, Urlaubsgeld und die Hälfte der Überstundenvergütung sind ebenfalls geschützt (§ 850a ZPO).
Ja, bei besonderem Bedarf durch das Vollstreckungsgericht (§ 850f ZPO), etwa bei hohen Wohnkosten oder Krankheit.
Nein, das ist getrennt. Für den Kontoschutz brauchen Sie ein P-Konto (§ 850k ZPO), sonst kann der ausgezahlte Lohn auf dem Konto gepfändet werden.
Mit Verfahrenseröffnung ruhen Einzelvollstreckungen; die Lohnpfändung einzelner Gläubiger entfällt zugunsten des geordneten Verfahrens.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 16. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 850, 850c, 850f; PfändungsfreigrenzenVO), dejure.org, Insolvenzgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.