Konto in ein P-Konto umwandeln
Verlangen Sie von Ihrer Bank die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Die Bank muss dies binnen vier Geschäftstagen umsetzen — rückwirkend zum Ersten des Monats (§ 850k Abs. 3 ZPO).
- Es besteht ein Anspruch auf Umwandlung — keine Ablehnung möglich.
- Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.