Insolvenzgrund feststellen
Prüfen Sie, ob Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt. Zahlungsunfähig ist, wer fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann.
- Liquiditätsstatus und Verbindlichkeiten gegenüberstellen.
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist ein Eigenantrag ebenfalls möglich (§ 18 InsO).