Generator · Cookies & Einwilligung

Cookie-Hinweis-Generator.

Erstellen Sie eine rechtssichere Cookie-Richtlinie nach § 25 TDDDG und der DSGVO — mit den genutzten Kategorien, Einwilligung und Widerruf. Inklusive einer Vorschau Ihres Consent-Banners und der Anforderungen aus EuGH Planet49 und BGH Cookie-Einwilligung II.

Ihre Cookies

Wählen Sie die Kategorien, die Ihre Website tatsächlich einsetzt. Notwendige Cookies sind ohne Einwilligung erlaubt; alle anderen erfordern eine vorherige Einwilligung.

NotwendigTechnisch erforderlich (z. B. Session, Warenkorb, Consent-Speicherung). Keine Einwilligung nötig — § 25 Abs. 2 TDDDG.
immer aktiv
Funktional / PräferenzenKomfortfunktionen (z. B. Spracheinstellung, eingebettete Videos). Einwilligung erforderlich.
Statistik / AnalyseReichweitenmessung (z. B. Google Analytics, Matomo). Einwilligung erforderlich.
Marketing / TrackingWerbung, Retargeting, Conversion-Tracking, Social Pixel. Einwilligung erforderlich.
Schematische Vorschau — „Ablehnen" und „Akzeptieren" sind gleichwertig gestaltet (Pflicht).
Cookie-Richtlinie

Die erzeugte Cookie-Richtlinie ergänzt Ihre Datenschutzerklärung. Ein rechtssicheres Consent-Banner muss zusätzlich technisch korrekt umgesetzt sein (gleichwertige Ablehnung, Granularität, Widerruf). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Rechtsstand 2026

Rechtliche Erläuterung

§ 25 TDDDG — Einwilligung für Cookies.

Das Speichern von Informationen auf dem Endgerät der Nutzer und der Zugriff darauf sind nach § 25 Abs. 1 TDDDG nur mit vorheriger Einwilligung zulässig. Ausgenommen sind nach § 25 Abs. 2 TDDDG nur Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen (z. B. Warenkorb, Login, Speicherung der Cookie-Auswahl). Für alle anderen — Statistik, Marketing, viele Funktional-Cookies — gilt: erst fragen, dann setzen.

Anforderungen an die Einwilligung.

Die Einwilligung muss den Maßstäben der DSGVO genügen (Art. 4 Nr. 11, Art. 7): freiwillig, informiert, unmissverständlich durch eine aktive Handlung und granular nach Zwecken. Der EuGH hat im Fall Planet49 (C-673/17) entschieden, dass vorangekreuzte Kästchen keine wirksame Einwilligung sind; der BGH ist dem in „Cookie-Einwilligung II" (I ZR 7/16) gefolgt. Die Einwilligung muss zudem so einfach widerrufbar sein, wie sie erteilt wurde.

Kein „Dark Pattern", keine Cookie-Wall-Automatik.

Ein „Alle akzeptieren"-Button ohne gleichwertige Ablehnungsmöglichkeit auf derselben Ebene ist unzulässig. „Ablehnen" muss ebenso leicht erreichbar sein wie „Akzeptieren". Irreführende Gestaltung (Nudging, versteckte Ablehnung) führt zur Unwirksamkeit der Einwilligung — mit der Folge, dass die gesetzten Cookies rechtswidrig sind. Datenschutzbehörden gehen verstärkt gegen solche Banner vor.

Drittland & US-Tools — das Consent-Plus-Problem.

Viele Tracking- und Marketing-Tools (Werbe-Pixel, Tag-Manager, Statistikdienste) übermitteln Daten in die USA. Hier genügt die Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG allein nicht — zusätzlich braucht die anschließende Datenverarbeitung eine DSGVO-Rechtsgrundlage und für den Drittlandtransfer geeignete Garantien (Angemessenheitsbeschluss, etwa das EU-US Data Privacy Framework, oder Standardvertragsklauseln, Art. 44 ff. DSGVO). Holen Sie die Einwilligung für solche Tools daher ausdrücklich auch für die Datenübermittlung ein (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Nachweis & Verwaltung der Einwilligung.

Sie müssen die wirksame Einwilligung nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO): protokollieren Sie revisionssicher Zeitpunkt, Banner-Version und getroffene Auswahl. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar, und zwar so einfach, wie sie erteilt wurde — praktisch über einen dauerhaft erreichbaren Link „Cookie-Einstellungen". Das TDDDG sieht zudem anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung vor (§ 26 TDDDG); deren Ausgestaltung wird durch eine Rechtsverordnung konkretisiert.

Verhältnis zur Datenschutzerklärung.

Die Cookie-Richtlinie ist Teil der Transparenzpflichten und ergänzt die Datenschutzerklärung. Sie benennt die eingesetzten Kategorien, Zwecke und — soweit möglich — Anbieter und Speicherdauern. Verweise auf das frühere „§ 15 Abs. 3 TMG" oder „§ 25 TTDSG" sollten auf § 25 TDDDG aktualisiert werden.

Prüfen Sie

Checkliste rechtssicheres Banner

  • Erst fragen, dann setzen — nicht notwendige Cookies erst nach Einwilligung.
  • Gleichwertige Buttons — „Ablehnen" so prominent wie „Akzeptieren".
  • Granular — Auswahl nach Kategorien/Zwecken möglich.
  • Keine Vorankreuzung — Schalter standardmäßig aus (außer „notwendig").
  • Informiert — Zwecke, Anbieter und Verweis auf Details verständlich.
  • Widerruf jederzeit — dauerhaft erreichbarer Einstellungs-Link.
  • Dokumentation — Einwilligungen revisionssicher protokollieren.
  • Kein Drittland ohne Garantien — bei US-Tools auf Absicherung achten.
Gesetzliche Grundlagen

Maßgebliche Normen

Rechtsprechung

Leitentscheidungen

Es werden nur reale, belegbare Entscheidungen genannt. Gericht, Aktenzeichen und Datum stammen aus amtlichen Quellen (curia.europa.eu, bundesgerichtshof.de).
Literatur & Kommentierung

Weiterführende Fachliteratur

Anerkannte Standardwerke — erhältlich im Fachhandel und in Bibliotheken.

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    Weitere Generatoren & Inhalte

    Fachanwalts-FAQ

    Häufige Fragen

    Keine Rechtsberatung

    Der Generator erstellt eine Cookie-Richtlinie auf Grundlage des Rechtsstands 2026. Die rechtssichere Wirkung hängt zusätzlich von der technischen Umsetzung Ihres Consent-Banners ab (gleichwertige Ablehnung, Granularität, Widerruf, Dokumentation). Dies ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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