Befristung: wann sie unwirksam wird.
Jeder zweite unwirksame Befristungsvertrag wird nie angegriffen — dabei führt eine fehlerhafte Befristung zum unbefristeten Arbeitsverhältnis. Entscheidend ist eine Frist von nur drei Wochen. Dieser Spezial-Ratgeber erklärt auf Fachanwaltsniveau, wann eine Befristung mit und ohne Sachgrund zulässig ist, wann sie kippt und wie die Entfristungsklage funktioniert. Rechtsstand 2026.
Das Wichtigste in Kürze.
Die Kernpunkte für den schnellen Überblick. Die Einzelheiten samt Normen, Fristen und Rechtsprechung folgen in den Kapiteln darunter.
Befristung — kompakt.
Sechs Punkte, die über die Wirksamkeit entscheiden.
- Ohne Sachgrund ist eine Befristung bis zu 2 Jahre zulässig, dreimal verlängerbar (§ 14 Abs. 2 TzBfG).
- Beim selben Arbeitgeber ist die sachgrundlose Befristung durch das Vorbeschäftigungsverbot gesperrt.
- Mit Sachgrund (z. B. Vertretung, Projekt) sind auch längere Befristungen möglich (§ 14 Abs. 1 TzBfG).
- Die Befristungsabrede bedarf der Schriftform — sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
- Wer die Unwirksamkeit geltend machen will, muss binnen 3 Wochen nach dem Ende klagen (§ 17 TzBfG).
- Kettenbefristungen können rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig sein.
Klagefrist-Rechner
Die Entfristungsklage muss binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eingehen. Berechnen Sie das Fristende.
Frist berechnenBefristung angreifen
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Schreiben erstellen1.Die sachgrundlose Befristung.
Bis zu zwei Jahre — aber nur unter engen Voraussetzungen.
Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig; innerhalb dieser Zeit darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG). „Verlängerung" heißt: nahtlos, nur mit geändertem Enddatum, sonst unveränderte Bedingungen — jede inhaltliche Änderung ist ein Neuabschluss und kann die Kette sprengen.
Das Vorbeschäftigungsverbot.
Die sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verbot bestätigt, aber Ausnahmen zugelassen: Es kann unzumutbar sein, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet oder von kurzer Dauer war.
Genau prüfen. Schon eine geringfügige frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kann die sachgrundlose Befristung unwirksam machen — mit der Folge eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
2.Die Befristung mit Sachgrund.
Wann längere und wiederholte Befristungen möglich sind.
Liegt ein sachlicher Grund vor, sind auch längere und mehrfache Befristungen möglich (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Das Gesetz nennt einen nicht abschließenden Katalog:
Der Sachgrund muss bei Vertragsschluss tatsächlich vorliegen; er muss nicht im Vertrag genannt werden, ist aber im Streitfall vom Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen. Eine Vertretungsbefristung setzt einen echten Vertretungsbedarf und die gedankliche Zuordnung zur vertretenen Person voraus.
3.Kettenbefristungen und ihre Grenze.
Wann viele aufeinanderfolgende Befristungen rechtsmissbräuchlich werden.
Auch mit Sachgrund sind Befristungen nicht unbegrenzt aneinanderreihbar. Nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG kann eine Vielzahl aufeinanderfolgender befristeter Verträge rechtsmissbräuchlich sein — insbesondere bei ungewöhnlich langer Gesamtdauer und einer hohen Zahl von Befristungen.
Als grobe Orientierung hat das BAG Schwellen entwickelt (u. a. bei mehrjähriger Gesamtdauer und zahlreichen Verlängerungen ist der Missbrauch indiziert). Entscheidend bleibt die Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Liegt Rechtsmissbrauch vor, ist die letzte Befristung unwirksam.
Tipp der Redaktion
Dokumentieren Sie alle befristeten Verträge lückenlos (Daten, Dauer, Sachgrund). Diese Kette ist der Schlüssel zur Missbrauchskontrolle.
4.Schriftform — die häufigste Falle.
Warum eine formunwirksame Befristung zum unbefristeten Vertrag führt.
Die Befristungsabrede bedarf zwingend der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Sie muss vor Arbeitsantritt von beiden Seiten unterschrieben sein. Wird die Arbeit aufgenommen, bevor der schriftliche Vertrag unterzeichnet ist, ist die Befristung unwirksam — es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 16 TzBfG).
- Mündliche oder erst nachträglich unterschriebene Befristung: unwirksam.
- Verlängerung mit inhaltlicher Änderung: Neuabschluss, kann Kette sprengen.
- Zweckbefristung: endet frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Unterrichtung über den Zweckeintritt (§ 15 Abs. 2 TzBfG).
- Arbeitet man nach Fristablauf mit Wissen des Arbeitgebers weiter, gilt das Verhältnis als unbefristet fortgesetzt (§ 15 Abs. 6 TzBfG).
5.Die Entfristungsklage.
Wie Sie die Unwirksamkeit geltend machen — und warum die Frist entscheidet.
Wollen Sie sich auf die Unwirksamkeit der Befristung berufen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist (§ 17 TzBfG). Versäumen Sie die Frist, gilt die Befristung als wirksam — selbst wenn sie es materiell nicht war.
Ist die Klage erfolgreich, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis fort — mit allen Rechten. Der Klagefrist-Rechner bestimmt das Fristende.
Tipp der Redaktion
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Lassen Sie die Befristung vor dem Ende prüfen — so bleibt Zeit für die fristgerechte Klage. Details zur Frist im Spezial-Ratgeber Kündigung.
Leitentscheidungen.
Die für die Befristung prägenden Leitentscheidungen von BVerfG, BAG und EuGH. Aktenzeichen nennen wir nur bei gesicherter Fundstelle.
Vorbeschäftigungsverbot verfassungsgemäß.
Das Verbot der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber ist verfassungsgemäß. Eine verfassungskonforme Auslegung ist geboten, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer war.
Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots.
Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn zwischen den Parteien bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand; eine mehrere Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung schließt die Unzulässigkeit nicht ohne Weiteres aus.
Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristung.
Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge müssen auf Rechtsmissbrauch kontrolliert werden; maßgeblich sind Gesamtdauer und Zahl der Befristungen sowie sachliche Rechtfertigung (Rahmenvereinbarung, RL 1999/70/EG).
Schriftform vor Arbeitsantritt.
Wird die Arbeit aufgenommen, bevor die Befristungsabrede schriftlich unterzeichnet ist, ist die Befristung unwirksam; es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wirkung der versäumten Klagefrist.
Wird die Befristung nicht binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende mit einer Entfristungsklage angegriffen, gilt sie als wirksam (§ 17 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG).
Literatur & Kommentierung.
Anerkannte Standardwerke zur weiteren Recherche — erhältlich im juristischen Fachhandel und in Bibliotheken.
Kommentare & Handbücher
- Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (Müller-Glöge/Preis/Schmidt).
- Laux/Schlachter, TzBfG — Kommentar.
- APS — Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht (Befristung).
- Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch.
Fragen & Antworten (FAQ).
8 Antworten rund um das Thema Befristeter Arbeitsvertrag.
Bis zu zwei Jahre, mit höchstens drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Eine Verlängerung muss nahtlos und ohne inhaltliche Änderung erfolgen, sonst liegt ein Neuabschluss vor.
Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber schon zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand. Ausnahmen sind möglich, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders war oder sehr kurz (BVerfG, 1 BvL 7/14).
Nein. Der Sachgrund muss bei Vertragsschluss tatsächlich vorliegen, aber nicht im Vertrag genannt sein. Im Streit muss der Arbeitgeber ihn darlegen und beweisen.
Wenn die Aneinanderreihung rechtsmissbräuchlich ist — insbesondere bei sehr langer Gesamtdauer und hoher Zahl an Befristungen. Es entscheidet die Gesamtwürdigung des Einzelfalls (EuGH/BAG).
Dann ist die Befristung unwirksam und es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 16 TzBfG). Die Befristungsabrede muss vor Arbeitsantritt schriftlich von beiden Seiten unterschrieben sein.
Drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrags (§ 17 TzBfG). Versäumen Sie die Frist, gilt die Befristung als wirksam — auch bei materiellen Fehlern. Handeln Sie also rechtzeitig.
Das Gericht stellt fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung beendet ist. Es besteht dann unbefristet mit allen Rechten fort — einschließlich des allgemeinen Kündigungsschutzes.
Setzen Sie die Arbeit mit Wissen des Arbeitgebers über das Ende hinaus fort und widerspricht er nicht unverzüglich, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 15 Abs. 6 TzBfG).
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