Ihre Schreiben rund um die Kündigung.
Sechs anwaltlich geprüfte Vorlagen für Arbeitnehmer — Kündigung zurückweisen, Abfindung verhandeln, Abmahnung entfernen lassen, Zeugnis berichtigen sowie Überstunden und Urlaub geltend machen. Vorlage wählen, Felder ausfüllen, als Word oder PDF herunterladen. Achtung: Diese Schreiben ersetzen nicht die fristgebundene Kündigungsschutzklage.
1.Schreiben konfigurieren.
Vorlage wählen, Felder ausfüllen, Vorschau prüfen, herunterladen. Jedes Schreiben nennt die einschlägigen Normen. Wichtig: Gegen eine Kündigung müssen Sie zusätzlich binnen drei Wochen Klage erheben (§ 4 KSchG) — das Schreiben allein wahrt diese Frist nicht.
2.Rechtliche Erläuterungen.
Welches Schreiben passt — und worauf Sie achten sollten.
Diese Vorlagen decken die häufigsten Anliegen von Arbeitnehmern ab: die Reaktion auf eine Kündigung, die Abfindungsverhandlung sowie die Durchsetzung von Zeugnis, Überstunden und Urlaub. Den vollständigen Satz — von der Anfechtung des Aufhebungsvertrags über den Annahmeverzugslohn bis zur Elternzeit — finden Sie im großen Musterschreiben-Konfigurator Arbeitsrecht.
Welches Schreiben passt?
- Eine Kündigung ist da: zunächst zurückweisen (§ 174 BGB) — und parallel die Klage prüfen (§ 4 KSchG).
- Sie wollen ausscheiden, aber fair: Abfindung verhandeln (§ 1a KSchG, Faustformel).
- Eine Abmahnung belastet die Akte: Gegendarstellung und Entfernung verlangen.
- Das Zeugnis ist zu schlecht: Berichtigung verlangen (§ 109 GewO).
- Geld liegt offen: Überstunden (§ 612 BGB) und Urlaubsabgeltung (§ 7 BUrlG) geltend machen.
Worauf es ankommt.
Im Kündigungsfall zählt die 3-Wochen-Frist: Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG), sonst gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG). Die Zurückweisung nach § 174 BGB muss unverzüglich erfolgen. Bei Entgeltansprüchen sind Ausschlussfristen zu wahren — die schriftliche Geltendmachung mit diesen Vorlagen erfüllt regelmäßig die erste Stufe.
Das Schreiben ersetzt die Klage nicht. Ein Zurückweisungs- oder Verhandlungsschreiben sichert Ihre Position, wahrt aber nicht die Klagefrist. Wer den Arbeitsplatz oder eine Abfindung erstreiten will, muss fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben.
3.Leitentscheidungen.
Die für Arbeitnehmer praktisch wichtigsten Leitlinien von BAG und EuGH. Aktenzeichen nennen wir nur bei gesicherter Fundstelle.
Zeugnisnote „befriedigend".
„Zur vollen Zufriedenheit" bildet den Durchschnitt; wer eine bessere Bewertung verlangt, trägt die Darlegungs- und Beweislast.
Arbeitszeiterfassung.
Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit erfassen — das stärkt die Durchsetzung von Überstundenansprüchen erheblich.
Kein automatischer Urlaubsverfall.
Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat.
Faires Verhandeln.
Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande kam.
4.Fragen & Antworten (FAQ).
Sieben Fragen rund um die Schreiben.
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Anwaltliche Prüfung anfragen.
Sie möchten Ihre Kündigung, ein Schreiben oder die Abfindung prüfen lassen? Schildern Sie Ihr Anliegen — am besten mit dem Zugangsdatum der Kündigung.