Schreiben rund um die Gründung.
Sechs anwaltlich geprüfte Vorlagen für den Weg zur eingetragenen Gesellschaft — von der Gewerbeanmeldung über den Beurkundungsauftrag an den Notar und die Handelsregister-Anmeldung bis zu den Eckpunkten der Gesellschaftervereinbarung. Vorlage wählen, Felder ausfüllen, als Word oder PDF herunterladen.
1.Schreiben konfigurieren.
Vorlage wählen, Felder ausfüllen, Vorschau prüfen, herunterladen. Jedes Schreiben nennt die einschlägigen Normen. Beurkundungs- und beglaubigungsbedürftige Schritte sind und bleiben Sache des Notars — die Vorlagen dienen der Vorbereitung.
2.Rechtliche Erläuterungen.
Welches Schreiben passt — und worauf Sie achten sollten.
Diese Vorlagen begleiten den Gründungsweg: die Vorbereitung der Beurkundung, die Anmeldungen bei Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt und — für Startups — die Eckpunkte der Gesellschaftervereinbarung. Für den späteren Gesellschafterstreit — Auskunft, Beschlussanfechtung, Abfindung — nutzen Sie den separaten Musterschreiben-Konfigurator Gesellschaftsrecht.
Welches Schreiben passt?
- Sie bereiten die Gründung vor: Beurkundungsauftrag an den Notar mit den Eckdaten.
- Die Beurkundung ist erfolgt: Anmeldung der GmbH zum Handelsregister (notariell zu beglaubigen).
- Ein Gesellschafterbeschluss ist nötig: z. B. Bestellung des Geschäftsführers.
- Der Betrieb startet: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
- Mehrere Gründer oder Investoren: Eckpunkte der Gesellschaftervereinbarung als Term Sheet.
Worauf es ankommt.
Halten Sie Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und die Beteiligungen eindeutig fest. Beachten Sie die Reihenfolge: erst Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung, dann Einzahlung des Stammkapitals, dann Handelsregister-Anmeldung — die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung (§ 11 GmbHG). Bis dahin haftet, wer im Namen der Gesellschaft handelt, persönlich.
Form beachten. Der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden, die Handelsregister-Anmeldung notariell zu beglaubigen (§§ 2, 8 GmbHG); auch die Abtretung von Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Form (§ 15 GmbHG). Die hier erstellten Schreiben sind Vorbereitung und Anschreiben, kein Ersatz für die notarielle Urkunde.
3.Leitentscheidungen.
Die für die Gründung praktisch wichtigsten Leitlinien. Aktenzeichen nennen wir nur bei gesicherter Fundstelle.
Handelndenhaftung.
Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG); die Haftung endet mit der Eintragung, soweit die Gesellschaft die Verbindlichkeit übernimmt.
Verdeckte Sacheinlage.
Die wirtschaftliche Verwendung einer Bareinlage für einen Erwerb vom Gesellschafter befreit nicht von der Einlagepflicht; es gilt die Anrechnungslösung (§ 19 Abs. 4 GmbHG).
Unterbilanzhaftung.
Die Gesellschafter müssen sicherstellen, dass das Stammkapital im Zeitpunkt der Eintragung wertmäßig vorhanden ist; eine Vorbelastung ist auszugleichen.
Abfindung & Einziehung.
Die Einziehung eines Geschäftsanteils wird erst wirksam, wenn die Abfindung aus freiem Vermögen gezahlt werden kann — wichtig für Vesting- und Bad-Leaver-Klauseln.
4.Fragen & Antworten (FAQ).
Sieben Fragen rund um die Gründungs-Schreiben.
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