Mieterhöhung? Längst nicht jede ist zulässig.
Viele Mieterhöhungen sind zu hoch, formell fehlerhaft oder verfrüht. Zustimmen müssen Sie nur, wenn alles stimmt — und Sie haben eine Frist. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an; wir leiten Ihren Fall an einen Fachanwalt für Mietrecht aus unserem Netzwerk weiter.
- Fachanwälte für Mietrecht
- Kostenlos & unverbindlich
- Rückmeldung i. d. R. binnen 24 Std.
- DSGVO-konform
Ist die Erhöhung zu hoch?
Prüfen Sie Ihre Erhöhung an der Kappungsgrenze — orientierend; Form, Frist und Vergleichsmiete sind zusätzlich zu prüfen.
Mieterhöhung? Der Fachanwalt erklärt, was zulässig ist
Unser Fachanwalt erklärt im Video, wann Sie zustimmen müssen, wie Sie eine überhöhte Erhöhung erkennen und welche Frist gilt. Der Ratgeber wird derzeit produziert und erscheint in Kürze an dieser Stelle.
Bald verfügbar
Unser Video-Ratgeber zur Mieterhöhung wird derzeit produziert und erscheint in Kürze an dieser Stelle.
Bis dahin erhalten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung sofort Hilfe.
Ersteinschätzung anfordernWelche Erhöhung haben Sie erhalten?
Der Vermieter braucht für jede Erhöhung eine gesetzliche Grundlage und muss Form, Grenzen und Fristen einhalten. Fehlt eines davon, ist das Verlangen ganz oder teilweise unwirksam.
Erhöhung auf Vergleichsmiete
Anhebung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) — mit Zustimmungsverlangen und Begründung.
Modernisierungsumlage
Nach einer Modernisierung darf ein Teil der Kosten umgelegt werden (§ 559 BGB) — aber gedeckelt.
Index- oder Staffelmiete
Vertraglich vereinbarte Erhöhungen (§ 557a, § 557b) — auf Wirksamkeit und korrekte Berechnung zu prüfen.
Kappungsgrenze überschritten
Mehr als 20 % (bzw. 15 % in angespannten Lagen) in drei Jahren sind unzulässig.
Formfehler im Schreiben
Fehlende Textform, unzureichende Begründung oder falsche Absender machen das Verlangen angreifbar.
Finanzielle Härte
Bei einer Modernisierungsumlage kann ein Härteeinwand die Erhöhung ganz oder teilweise abwenden.
In drei Schritten zum Fachanwalt
Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen und vermitteln — Sie entscheiden.
Fall schildern
Beschreiben Sie die Erhöhung im Formular — alte und neue Miete, Art, Datum. Optional laden Sie das Erhöhungsschreiben und den Mietvertrag hoch.
ca. 2 MinutenKostenlose Ersteinschätzung
Ein Fachanwalt für Mietrecht aus unserem Netzwerk prüft Form, Kappungsgrenze, Vergleichsmiete und Frist und meldet sich bei Ihnen.
durch FachanwaltErhöhung abwehren
Auf Wunsch weist die Kanzlei ein unwirksames Verlangen zurück, stimmt nur der zulässigen Höhe zu oder erhebt einen Härteeinwand.
nur wenn Sie es wollenWoran eine Mieterhöhung scheitert
Eine Erhöhung muss formell und materiell stimmen — und rechtzeitig kommen. Der Fachanwalt prüft jeden Punkt; ein Fehler kann das ganze Verlangen kippen.
- Textform & Begründung des Zustimmungsverlangens (§ 558a BGB).
- Begründungsmittel: qualifizierter Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten.
- Richtiger Absender und Vertretungsnachweis — bei Verwaltern und mehreren Eigentümern.
- Berechnung nachvollziehbar und auf die tatsächliche Wohnfläche bezogen.
- Kappungsgrenze: höchstens 20 % — in angespannten Märkten 15 % — in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB).
- Wartefristen: frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung, Miete zuvor 12 Monate unverändert.
- Ortsübliche Vergleichsmiete: die Kappung nach oben (§ 558 Abs. 1 BGB).
- Modernisierung: 8 % der Kosten, gedeckelt auf 3 €/m² (bzw. 2 €), abzüglich Instandhaltung (§ 559 BGB).
- Überlegungsfrist: bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b BGB).
- Teilzustimmung: nur der zulässigen Höhe zustimmen, den Rest zurückweisen.
- Nicht vorschnell zahlen: vorbehaltloses Zahlen kann als Zustimmung gelten.
- Härteeinwand und ggf. Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung (§ 559 Abs. 4, § 561 BGB).
Rechtlicher Rahmen — Bund & EU
Das Mieterhöhungsrecht ist national und durch den BGH geprägt — der EU-Verbraucher- und Klauselschutz sowie das Gebäudeenergierecht wirken jedoch hinein.
Was Sie erreichen können
Je nach Prüfung zahlen Sie gar nicht mehr, nur den zulässigen Teil — oder Sie haben endlich Klarheit.
Weniger zahlen
Ist das Verlangen unwirksam, bleibt es bei Ihrer bisherigen Miete. Auch eine überhöhte Modernisierungsumlage lässt sich auf das zulässige Maß kürzen.
Nur die zulässige Höhe
Häufig ist die Erhöhung nur teilweise berechtigt. Mit einer Teilzustimmung zahlen Sie exakt das, was das Gesetz erlaubt — nicht mehr.
Rechtssicherheit
Sie wissen, ob und in welcher Höhe Sie zustimmen müssen — und wahren die Frist, statt aus Unsicherheit zu viel zu zahlen.
Hinweis: Zahlen Sie die erhöhte Miete nicht vorschnell und vorbehaltlos — das kann als Zustimmung gewertet werden. Reagieren Sie aber rechtzeitig, denn der Vermieter kann die Zustimmung notfalls einklagen.
Der schnelle Weg zum richtigen Anwalt
- Spezialisierung statt ZufallWir vermitteln gezielt an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Mietrecht.
- Fristen im BlickDie Zustimmungsfrist ist kurz. Ihre Anfrage wird zügig bearbeitet.
- Transparent & datensparsamIhre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Weiterleitung an eine Kooperationskanzlei — DSGVO-konform.
- Kostenklarheit von Anfang anDie Ersteinschätzung ist kostenlos. Über Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe klären wir vorab auf.
Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Rechtsstand Juli 2026.
Werkzeuge & Soforthilfe im Überblick
Nutzen Sie ergänzend unsere kostenlosen Tools — jederzeit, ohne Anmeldung.
Fragen zur Mieterhöhung
Jetzt Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie Ihre Erhöhung. Wir prüfen sie und leiten sie an einen Fachanwalt für Mietrecht aus unserem Netzwerk weiter — in der Regel meldet er sich binnen 24 Stunden.
LexMart erbringt selbst keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Rechtsberatung. Wir informieren und vermitteln Ihre Anfrage an unabhängige Kooperationskanzleien; das Mandat kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Kanzlei zustande. Die Werte des Rechners und Angaben zu Grenzen, Grundlagen und Fristen sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Zahlen Sie die erhöhte Miete nicht vorschnell, wahren Sie aber die Zustimmungsfrist (§ 558b BGB). Rechtsstand Juli 2026, deutsches und europäisches Recht.