Nachlass und Quoten feststellen
Erstellen Sie ein Verzeichnis des Nachlasses und klären Sie die Erbquoten aus Testament oder gesetzlicher Erbfolge.
- Aktiva und Schulden gegenüberstellen.
- Bei Bedarf Erbschein für Banken und Grundbuch beantragen.
Mehrere Erben, ein Nachlass, viel Streitpotenzial? Die Erbengemeinschaft ist auf Auflösung angelegt. Dieser Plan zeigt, wie Sie sich einigen oder die Auseinandersetzung notfalls erzwingen.
Erstellen Sie ein Verzeichnis des Nachlasses und klären Sie die Erbquoten aus Testament oder gesetzlicher Erbfolge.
Bis zur Teilung verwalten die Erben den Nachlass gemeinsam; ordnungsgemäße Maßnahmen entscheidet die Mehrheit nach Anteilen (§ 2038 BGB).
Vor der Verteilung sind die Nachlassschulden zu berichtigen; die Erben haften dafür grundsätzlich auch persönlich und gesamtschuldnerisch.
Am einfachsten ist eine einvernehmliche Teilung per Auseinandersetzungsvertrag; bei Grundstücken ist notarielle Beurkundung nötig.
Wollen Sie aussteigen, können Sie Ihren Erbteil verkaufen oder gegen Abfindung ausscheiden; Miterben haben ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Lässt sich eine Immobilie nicht einvernehmlich teilen, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen; der Erlös wird dann verteilt.
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen und notfalls eine Teilungs- oder Erbteilungsklage erheben (§ 2042 BGB).